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Es ist nun möglich, mit einem Gründungsstammkapital von 1 € eine sog. GmbH light oder auch Mini-GmbH zu errichten, deren Stammkapital erst nach und nach durch Belassen eines Teils des Gewinns in der Firma auf das für die normale GmbH notwendige Maß anwachsen soll.
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Weiterhin ist eine etwas vereinfachte Form der GmbH-Gründung möglich, indem der/die Gesellschafter sich eines dafür vom Gesetzgeber vorgegebenen - und nicht abänderbaren - Formularstatuts bedienen, woraufhin nur notarielle Beglaubigung der Unterschrift(en) nötig ist, was zu einer gewissen Einsparung an Notarkosten bei der Gründung führt.
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Schließlich ist es nunmehr möglich, eine Trennung zwischen Satzungssitz und praktischem Verwaltungssitz vorzunehmen. Dies erleichtert eine Sitzverlagerung einer in Deutschland gegründeten GmbH ins Ausland, ohne dass dies zur Löschung der GmbH im Handelsregister führt.
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