Die Eintragung einer Firma "Outlets.de GmbH" ist wegen mangelnder Unterscheidungskraft unzulässig. Prägend für den Firmennamen ist nicht die Top-Level-Domain, sondern vielmehr die Second-Level-Domain. "Outlets" ist jedoch ein Gattungsbegriff und kann daher nicht für die erforderliche Unterscheidungskraft sorgen. |