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Im Rechtsverkehr darf die Unternehmergesellschaft nur mit dem Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ auftreten. Eine Abkürzung des Zusatzes "haftungsbeschränkt" ist nicht zulässig.
Das Stammkapital der Mini-GmbH muss mindestens 1 € betragen.
Dafür, dass die Stammeinlage so niedrig ausfallen kann, müssen jährlich mindestens 25% des Jahresüberschusses in eine Rücklage eingestellt werden. Wenn die angesammelte Rücklage zusammen mit dem ursprünglichen Stammkapital die Summe von 25.000 Euro übersteigt, können die Gesellschafter gem. § 57c GmbHG durch einen Kapitalerhöhungsbeschluss die Rücklagenbildung beenden. Zu einer "normalen" GmbH wird die GmbH light von allein niemals, sie muss weiterhin in der einmal gewählten Form firmieren. Lediglich durch Umfirmierung kann sie sich aus einer beschränkten Unternehmergesellschaft in eine GmbH verwandeln. Hierzu ist eine von einem Wirtschaftsprüfer testierte Bilanz nötig.
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