- | Batteriebetriebene Uhren, |
- | Beleuchtungskörper (Glühbirnen), |
- | Digitale Bilderrahmen, |
- | elektrische Haushaltswaschmaschinen, |
- | elektrische Haushaltskühl- und Gefriergeräte, |
- | kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten, |
- | elektrische Haushaltswäschetrockner, |
- | Haushaltsgeschirrspüler, |
- | Elektrobacköfen. |
"Werden Haushaltsgeräte über den Versandhandel, in Katalogen oder auf einem anderen Weg angeboten, bei dem Interessenten die Geräte nicht ausgestellt sehen, haben die Händler
sicherzustellen, dass den Interessenten vor Vertragsabschluss die nach den Ziffern 3, 6
und 7 der Anlage 1 erforderlichen Angaben zur Kenntnis gelangen." |
"(11) Hersteller im Sinne dieses Gesetzes ist jeder, der unabhängig von der Verkaufsmethode, einschließlich der Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312 b Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gewerbsmäßig
(12) Vertreiber im Sinne dieses Gesetzes ist jeder, der neue Elektro- oder Elektronikgeräte gewerblich für den Nutzer anbietet. Der Vertreiber gilt als Hersteller im Sinne dieses Gesetzes, wenn er schuldhaft neue Elektro- und Elektronikgeräte nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet." |