OLG Hamm v. 11.03.2008:
Aufgrund europarechtlicher Vorgaben müssen beim Angebot von Waschmaschinen die Schleuderwirkungsklasse des Geräts sowie bestimmte Erläuterungen hierzu angegeben werden. Ohne diese Erläuterungen dürfen Waschmaschinen nicht im Onlinehandel beworben werden.