"Im Unterschied zum herkömmlichen Brief wird die E-Mail nicht von der Post körperlich überbracht, sondern über das Internet elektronisch versandt. Tatsächlich ist die E-Mail heute sowohl für die Wirtschaft als auch für das gesellschaftliche Leben von enormer Bedeutung und hat den klassischen Brief vielerorts verdrängt. Der Computertechniker Ray Tomlinson hat im Jahr 1971 seine selbst geschaffenen Programme zum Versenden elektronischer Botschaften vorgestellt und gilt seither als Erfinder der E-Mail. Diese Programme wurden in den folgenden Jahren weiterentwickelt und schwappten nach gut zehn Jahren über den Atlantik. Die erste deutsche E-Mail wurde angeblich am 02.08.1984 verschickt. Damit eine E-Mail ihren Empfänger erreichen kann, braucht jeder Nutzer (ebenso wie er eine Postadresse zum Empfangen von Briefen braucht), eine E-Mail-Adresse zum Empfang von E-Mails." |
(1) Zusätzlich zu den sonstigen Informationsanforderungen nach dem Gemeinschaftsrecht stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass der Diensteanbieter den Nutzern des Dienstes und den zuständigen Behörden zumindest die nachstehend aufgeführten Informationen leicht, unmittelbar und ständig verfügbar macht:
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"Die Kündigung der VIP- und/oder Premium-Mitgliedschaft bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (eigenhändige Unterschrift) und ist z.B. per Fax oder per Post an E. GmbH (Adresse siehe Impressum) zu richten; die elektronische Form ist ausgeschlossen." |