"Gleich am Anfang: Wichtiger Hinweis für Online-Händler! Ein Verbraucher darf im Online-Bereich gegenüber dem Ladenkauf nicht benachteiligt werden. Folglich muss der Verbraucher nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei selbstverständlich auch bereits im Online-Handel mit den entsprechenden Kennzeichnungsinformationen versorgt werden." |
"Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen [...] nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Endpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises gemäß Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 anzugeben." |
"Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware. Bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder Milliliter nicht übersteigt, dürfen als Mengeneinheit für den Grundpreis 100 Gramm oder Milliliter verwendet werden." |
§ 2 Abs. 1 ist nicht anzuwenden auf Waren, die |
1. | über ein Nenngewicht oder Nennvolumen von weniger als 10 Gramm oder Milliliter verfügen; ... |
§ 2 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden bei |
1. | ... |
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2. | kosmetischen Mitteln, die ausschließlich der Färbung oder Verschönerung der Haut, des Haares oder der Nägel dienen; |
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3. | Parfüms und parfümierten Duftwässern, die mindestens 3 Volumenprozent Duftöl und mindestens 70 Volumenprozent reinen Äthylalkohol enthalten. |
- | Prüfung der Einhaltung bestimmter Kennzeichnungselemte |
- | Prüfung der Einhaltung der Sprachanforderungen |
- | Prüfung des Mindesthaltbarkeitsdatums |
- | Gewährleistung sicherer Lagerungs- oder Transportbedingungen |
- | Reaktions- und Meldepflichten bei Verdacht eines Risikos für die menschliche Gesundheit |
1. | Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung, zum Schutz, zur Erhaltung eines guten Zustandes, zur Parfümierung, zur Veränderung des Aussehens oder dazu angewendet zu werden, den Körpergeruch zu beeinflussen. Als kosmetische Mittel gelten nicht Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Beeinflussung der Körperformen bestimmt sind. |
2. | Mangels ausreichender wissenschaftlicher Erkenntnisse kann im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren nicht entschieden werden, ob die Vitaminpräparate K 1 2 % Lotion bzw. Vitamin K 1 8 % Serum Bioque Arzneimittel im Sinne des AMG sind und nicht kosmetische Mittel. |