"Der Vergleich muss objektiv, das heißt um Sachlichkeit und Richtigkeit bemüht sein. Hieran fehlt es, wenn die verglichenen Produkte wesentliche Qualitätsunterschiede aufweisen. Dies kann jedoch durch Zusätze ausgeglichen werden. Es soll vermieden werden, dass ein unrichtiger Gesamteindruck entsteht. Der Begriff der Eigenschaft ist weit zu verstehen. Maßgeblich ist, ob für die Kaufentscheidung nützliche Informationen gegenüber gestellt werden. Nachprüfbarkeit setzt zumindest einen durch einen Sachverständigen verifizierbaren Tatsachenkern voraus, so dass ein reines Werturteil (Geschmacksvergleich) unzureichend ist. Nicht erforderlich ist hingegen, dass der angesprochene Verkehr die Eigenschaften ohne jeglichen Aufwand überprüfen kann. Eine Eigenschaft ist wesentlich, wenn sie im Hinblick auf die Einsatzmöglichkeiten nicht völlig unerheblich ist. Relevanz liegt vor, wenn die Eigenschaft eine nicht völlig unerhebliche Anzahl von Adressaten beim Kaufentschluss zu beeinflussen vermag. Typisch ist sie, wenn sie für den Wert des Produkts als Ganzem aussagekräftig oder repräsentativ ist." |
- | wenn festgestellt wird, dass unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls und insbesondere der mit dieser Werbung einhergehenden Angaben oder Auslassungen die Kaufentscheidung einer erheblichen Zahl von Verbrauchern, an die sich die Werbung richtet, in dem irrigen Glauben getroffen werden kann, dass die vom Werbenden getroffene Warenauswahl repräsentativ für das allgemeine Niveau seiner Preise im Verhältnis zum Niveau der Preise seines Mitbewerbers sei und diese Verbraucher daher eine Ersparnis in der von dieser Werbung angepriesenen Größenordnung erzielten, wenn sie ihre Waren des täglichen Bedarfs regelmäßig beim Werbenden und nicht bei diesem Mitbewerber einkauften, oder in dem irrigen Glauben, dass alle Waren des Werbenden billiger als die seines Mitbewerbers seien, oder |
- | wenn festgestellt wird, dass für einen nur auf den Preis abstellenden Vergleich Lebensmittel ausgewählt wurden, die jedoch Unterschiede aufweisen, die geeignet sind, die Entscheidung des Durchschnittsverbrauchers spürbar zu beeinflussen, ohne dass diese Unterschiede aus der betreffenden Werbung hervorgehen. |