1. | Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung, zum Schutz, zur Erhaltung eines guten Zustandes, zur Parfümierung, zur Veränderung des Aussehens oder dazu angewendet zu werden, den Körpergeruch zu beeinflussen. Als kosmetische Mittel gelten nicht Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Beeinflussung der Körperformen bestimmt sind. |
2. | Mangels ausreichender wissenschaftlicher Erkenntnisse kann im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren nicht entschieden werden, ob die Vitaminpräparate K 1 2 % Lotion bzw. Vitamin K 1 8 % Serum Bioque Arzneimittel im Sinne des AMG sind und nicht kosmetische Mittel. |
die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Bescheide des Antragsgegners vom 22.02.2006 und vom 06.03.2006 wiederherzustellen. |
den Antrag abzulehnen. |