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der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung zu untersagen, anders als in ihrem Verkaufsangebot vom 20.06.06 auf der Handelsplattform eBay mit der Adresse www.ebay.de unter der Artikelnummer ... geschehen, im geschäftlichen Verkehr mit dem Endverbraucher im Fernabsatz Angebote von Waren aus dem Sortiment Kosmetik- und Hautpflegeartikel zu veröffentlichen oder zu unterhalten,
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ohne ordnungsgemäß über die nach § 312 c Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoVO erforderlichen Angaben (nämlich das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- und Rückgaberechtes sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen) zu informieren,
insbesondere wenn darüber informiert wird, dass der Verbraucher Wertersatz auch für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme zu leisten habe, sofern bis zum Abschluss des Vertrages nicht in Textform auf die Wertersatzpflicht und die Möglichkeit des Verbrauchers, diese zu vermeiden, hingewiesen wird.
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