AG Saarbrücken v. 09.11.2005:
Die gesetzliche Definition eines Fernabsatzgeschäfts stellt klar, dass der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen worden sein muss. Dabei ist in der Beurteilung, ob ein Fernabsatzvertrag vorliegt, auch die Frage der Vertragsanbahnung einzubeziehen. Damit liegt kein Fernabsatzvertrag vor, wenn ein Autokäufer sich den streitgegenständlichen Wagen vor der Unterzeichnung des Vertragsformulars bei der Verkäuferin angeschaut und ihn Probe gefahren hat. Er hat sich damit persönlich über alle für ihn wesentlichen Umstände vor Ort informiert. Bei dieser Sachlage ist die Anwendung der §§ 312 b ff. nach ihrem Schutzzweck ausgeschlossen, da eine ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln gerade nicht vorliegt.
OLG Karlsruhe v. 21.05.2008:
Hängt das Vorliegen einer unlauteren Wettbewerbshandlung (hier: Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und Verstoß gegen das Verbot der irreführenden Werbung) davon ab, ob sich die Angebote eines Kfz-Händlers nur an andere Händler oder auch an Privatkunden richten, kommt es nicht darauf an, welche subjektiven Vorstellungen der Händler mit seiner Werbung verbunden hatte (kein Verkauf an Privatkunden). Entscheidend ist allein, dass die Werbung objektiv geeignet ist, den Absatz von Fahrzeugen an Privatkunden zu fördern.
LG Wuppertal v. 24.06.2008:
Wird ein Neuwagen von einem Unternehmer an einen Verbraucher ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (hier: Informations- und Vertragserklärungsaustausch per Telefon und Post) verkauft, so handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB.
LG Freiburg v. 04.11.2013:
Wirbt ein als Verkäufer tätiger Mitarbeiter eines Autohauses auf seiner privaten Facebookseite für den Kauf von Kraftfahrzeugen bei dem namentlich benannten Autohaus unter Hinweis auf seine dienstliche Telefonnummer, haftet das Autohaus für Wettbewerbsverstöße des Mitarbeiters nach § 8 Abs. 2 UWG, auch wenn es keine Kenntnis von der Handlung des Mitarbeiters hatte.
OLG Hamm v. 21.07.2016:
Angaben zur Fahrzeugbeschreibung in einem bei www.mobile.de veröffentlichten Inserat eines Kfz-Händlers werden Grundlage einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung, wenn sie anschließend nicht widerrufen werden.
BGH v. 06.10.2011:
Stellt der Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeugs sein Angebot auf einer Internethandelsplattform in eine Suchrubrik mit einer geringeren als der tatsächlichen Laufleistung des Pkw ein, so handelt es sich dabei grundsätzlich um eine unwahre Angabe im Sinne von § 5 Abs. 1 UWG über das angebotene Fahrzeug. Zur Irreführung des Publikums ist die unzutreffende Einordnung aber nicht geeignet, wenn diese für einen durchschnittlich informierten und verständigen Leser bereits aus der Überschrift der Anzeige ohne weiteres hervorgeht, so dass das angesprochene Publikum nicht getäuscht wird (Falsche Suchrubrik).
BGH v. 15.07.2004:
Vertreibt ein Händler Markenprodukte mit dem Einverständnis des Produzenten und darf er bei seiner Werbung auch die Marke des Produzenten benutzen, dann stellt es eine gezielte individuelle Wettbewerbsbehinderung dar, wenn der Produzent es bei Google durch eine "Markenbeschwerde" errreicht, dass keine Adwords-Werbung Dritter mehr geschaltet wird, in der die Marke des Produzenten als Suchwort (Keyword) benutzt wird.
OLG Hamburg v. 02.06.2010:
Auch ein Internethändler, der Motorenöle im Versandhandel vertreibt, muss private Endverbraucher gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 AltölVO darauf hinweisen, dass das Altöl bei einer von ihm zu bezeichnenden Annahmestelle kostenlos zurückgegeben werden kann.
BGH v. 12.10.2016:
Der Verbraucher, der im Fernabsatz einen Katalysator gekauft, diesen anschließend in sein Kraftfahrzeug eingebaut und mit diesem eine (kurze) Probefahrt durchgeführt hat, schuldet im Falle des Widerrufs dem Verkäufer Ersatz für die Verschlechterung, die dadurch an dem Katalysator eingetreten ist. Solche Maßnahmen gehen über die in § 357 Abs. 3 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung vorgesehene Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise der Sache hinaus, denn diese Vorschrift soll den Verbraucher nicht gegenüber einem Käufer im stationären Handel begünstigen, sondern nur einen Ausgleich dafür schaffen, dass ihm die im stationären Handel zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten entgangen sind (Fortführung von Senatsurteil vom 3. November 2010, VIII ZR 337/09, BGHZ 187, 268 Rn. 23).
LG Siegen v. 01.06.2017:
Maßgeblich für die Frage, ob ein Gegenstand ein Fahrzeugteil im Sinne von § 22a Abs. 2 S. 1 StVZO ist, das in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein muss, ist allein die objektive Verwendungsmöglichkeit. - Der Online-Verkauf zulassungspflichtiger Fahrzeugteile ohne entsprechende Genehmigung ist wettbewerbswidrig.
OLG Hamburg v. 02.06.2010:
Auch ein Internethändler, der Motorenöle im Versandhandel vertreibt, muss private Endverbraucher gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 AltölVO darauf hinweisen, dass das Altöl bei einer von ihm zu bezeichnenden Annahmestelle kostenlos zurückgegeben werden kann.
OLG Bamberg v. 21.07.2011:
Auch Internet-Händler, die Verbrennungsmotorenöle oder Getriebeöle an gewerbliche oder private Endverbraucher abgeben, müssen durch leicht erkennbare und lesbare Hinweise auf die Annahmestellen für gebrauchte Öle hinweisen. Dies bedeutet, dass sich die Hinweise entweder auf den Seiten mit den Produktangeboten befinden müssen, oder zumindest auf dem Weg zur Kasse der virtuelle Raum mit diesen Hinweisen zwangsläufig durchschritten werden muss (Anschluss OLG Hamburg, 2. Juni 2010, 5 W 59/10, GUR-RR 2010, 479). - Der Internet-Händler erfüllt seine Aufklärungspflicht hinsichtlich der Annahmestellen für Altöle nicht durch einen entsprechenden Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, weil der Durchschnittskunde die AGB (wenn er mit diesen überhaupt zwangsläufig konfrontiert wird) nicht nach Hinweisen auf eine Altölannahmestelle durchsuchen wird.
OLG Celle v. 16.06.2016:
§ 8 AltölV gilt auch für den Internethandel mit Motorenöl (Anschluss an OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 2010, 5 W 59/10, GRUR-RR 2010, 479; OLG Bamberg, Beschluss vom 21. Juli 2011, 3 U 113/11, MMR 2012, 112). - Unter dem Begriff "Verkaufsort" i.S.d. § 8 Abs. 2 AltölV ist nicht der Warenempfangsort bei dem im Internethandel bestellenden Verbraucher zu verstehen. Vielmehr ist Verkaufsort der Ort, an dem der Händler bzw. Vertreiber den Vertrieb vornimmt, mithin sein Versandlager hat. - Der Hinweis des Internethändlers, dass der Kunde die Versandkosten der Rücksendung des Altöls zu tragen hat, verstößt weder gegen § 8 Abs. 1a Satz 1 AltölV noch gegen § 8 Abs. 2 AltölV.
OLG Köln v. 03.06.2009:
Fehlt in einer Neufahrzeugwerbung auf einer Internetplattform der nach § 5 Abs. 2 S. 2 Pkw-EnVKV i.V.m. Abschnitt II Nr. 1 der Anl. 4 vorgeschriebene Hinweis auf den „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen“, sind die Interessen der Verbraucher im Regelfall spürbar beeinträchtigt.
OLG Stuttgart v. 27.11.2008:
Bei der Bewerbung von Kraftfahrzeugen im Internet sind zum einen Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch im kombinierten Testzyklus und die offiziellen spezifischen CO 2 -Emissionen im kombinierten Testzyklus (§ 5 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abschnitt II Nr. 2 der Anlage 4 Pkw-EnVKV) und zum anderen gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abschnitt II Ziff. 1Pkw-EnVKV) der wörtlich vorgeschriebene Hinweis auf den Leitfaden erforderlich. Da nach § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV die Kennzeichnungspflicht nicht nur den Händler trifft, der einen neuen Pkw zum Verkauf anbietet, sondern auch denjenigen, der für diesen wirbt, kommt es nicht darauf an, ob die beworbenen Fahrzeuge auch von dem Werbenden verkauft werden. Der Verkäufer haftet jedoch auch für das Handeln des von ihm beauftragten Internetwerbers.
OLG Köln v. 08.05.2020:
Die Angabe zu der Frage, ob sich ein Sitzbezug für ein Kraftfahrzeug mit Seitenairbags eignet, stellt bei einem qualifizierten Angebot i.S. von § 5a Abs. 3 UWG ein wesentliches Merkmal dar. Das Vorenthalten solcher Informationen bei einem qualifizierten Angebot i.S. von § 5a Abs. 3 UWG ist irreführend und wettbewerbswidrig.
OLG Hamburg v. 16.04.2009:
Der Vertrieb einer Software, die es ermöglicht, in einem automatisierten Verfahren in sehr kurzen Zeitabständen Suchanfragen bei mehreren Online-Automobilbörsen gleichzeitig durchzuführen, und die dort Daten über die gefundenen Fahrzeuge entnimmt und dem Nutzer anzeigt, so dass dieser nicht mehr die Internetseite der Online-Automobilbörse aufsuchen muss, verletzt nicht das Datenbankherstellerrecht des Betreibers der Online-Automobilbörse (AUTOBINGOOO).
BGH v. 14.04.2010:
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Kraftfahrzeughändler gegenüber Verbrauchern in Verträgen über den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge verwendet, verstößt folgende, für den Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs durch den Käufer vorgesehene Schadenspauschalierungsklausel
"Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist."
nicht gegen das Klauselverbot nach § 309 Nr. 5 Buchst. b BGB.
OLG Celle v. 11.08.2004:
Hat eine natürliche Person den veräußerten Gebrauchtwagen sowohl privat als auch für ihr (nebengewerbliches) Unternehmen genutzt (dual use), so ist entscheidend für die Einordnung als Verbrauchsgüterkauf im Sinn von § 474 f BGB, welche Benutzung überwiegt.
LG Wuppertal v. 24.06.2008:
Nutzt der Käufer eines Neuwagens das Fahrzeug sowohl zur Gewinnerzielung als auch als Familienfahrzeug, so ist für seine Verbrauchereigenschaft entscheidend, welche Nutzung überwiegt. Erhält der Käufer aus einem Werbevertrag 340,30 € monatlich für maximal 15 Monate, läuft der Darlehensvertrag aber wesentlich länger, so überwiegt die private Nutzung, da die Einnahmen nur einen geringen Teil der Ausgaben abdecken. In diesem Fall ist der Käufer als Verbraucher im Sinne des § 312b BGB anzusehen.
LG Bochum v. 22.06.2010:
Schließt der Verkäufer einen Kaufvertrag in Ausübung seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit ab, so liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor, wenn der Käufer Verbraucher ist, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Veräußerung von Fahrzeugen Gegenstand der selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist. Abzustellen ist hierbei auf eine überwiegende Nutzung des Gegenstandes zu beruflichen Zwecken (Vergleiche: OLG Celle, Urteil vom 11. August 2004, 7 U 17/04; NJW-RR 2004, 1645).
BGH v. 13.07.2011:
Der Verkauf beweglicher Sachen durch eine GmbH an einen Verbraucher fällt, auch soweit es sich um branchenfremde Nebengeschäfte handelt, im Zweifel unter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB zum Verbrauchsgüterkauf (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008, XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126, zum Verbraucherdarlehensvertrag)
OLG München v. 30.06.2011:
Die Angabe Jahreswagen - 1 Vorbesitzer / 1. Hand in der Darstellung eines zuvor als Mietwagen genutzten Pkw auf einer Internetplattform für Gebrauchtfahrzeuge kann irreführend und unlauter sein.
BGH v. 21.12.2011:
Das Verständnis des Begriffs "neue Personenkraftwagen" in § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV ist an objektivierbaren Umständen auszurichten, aus denen sich ergibt, dass das betreffende Fahrzeug vom Händler alsbald nach dem Erwerb veräußert werden soll. Als objektiver Umstand eignet sich hierfür die Kilometerleistung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Angebots zum Verkauf. Bietet ein Händler ein Fahrzeug mit einer Laufleistung bis 1.000 Kilometer an, ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass er dieses Fahrzeug zum Zweck des Weiterverkaufs erworben hat (Neue Personenkraftwagen I).
BGH v. 05.03.2015:
Das Verständnis des Begriffs "neue Personenkraftwagen" in § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV ist an objektivierbaren Umständen auszurichten, aus denen sich ergibt, dass der Händler das betreffende Fahrzeug alsbald veräußern will. Die Dauer der Zulassung eignet sich - neben der in erster Linie maßgeblichen Kilometerleistung - für einen Schluss auf die Motivlage des Händlers bei Erwerb des Fahrzeugs (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011, I ZR 190/10, GRUR 2012, 842 Rn. 23 = WRP 2012, 1096 - Neue Personenkraftwagen) (Neue Personenkraftwagen II).
OLG Jena v. 25.05.2016:
Es ist wettbewerbswidrig, im geschäftlichen Verkehr auf Werbeschildern, Pylonen und Briefbögen werblich mit dem Logo und dem Schriftzug der Marke „Hyundai" blickfangmäßig zu werben, ohne tatsächlich Vertragshändler bzw. Vertragswerkstatt des Automobilherstellers „Hyundai“ zu sein.
OLG Köln v. 19.05.2017:
Auch bei Werbepostings auf Facebook gelten die Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV. - Hinsichtlich der in Abschnitt II Nr. 3 der Anlage 4 zu § 5 PKW-EnVKV geregelten Pflichten, wonach u.a. sicherzustellen ist, dass dem Empfänger des Werbematerials die geschuldeten Informationen automatisch in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem erstmalig Angaben zu Motorisierung auf der Internetseite angezeigt werden, kann der Werbetreibende sich nicht auf die technische Funktionalität von Facebook berufen, wonach ein Werbeposting ab einer speziellen Länge gekürzt wird und der komplette Text und die Pflichtangaben erst nach Anklicken des Buttons "Mehr anzeigen" dargestellt werden.
OLG Celle v. 01.06.2017:
Bei dem Eintrag auf der Facebook-Seite eines Autohauses, mit dem das Autohaus ein von einem Kunden eingesandtes Foto seines Pkw veröffentlicht und unter Angabe des konkreten Fahrzeugmodells als "tolles Bild" kommentiert, handelt es sich um eine Werbung i. S. v. § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV.
BGH v. 09.06.2004:
Die Werbung eines Fahrschulunternehmens, jeder Fahrschüler erhalte zur bestandenen Prüfung einen Gutschein in Höhe von 500 DM für einen Fahrzeugkauf bei einem bestimmten Autohaus, ist kein unlauteres Wettbewerbsverhalten.
BGH v. 10.06.2009:
Bei einem grenzüberschreitenden Versendungskauf in das Ausland erfolgt die für einen Eigentumsübergang nach deutschem Recht erforderliche Besitzverschaffung am Kaufgegenstand in aller Regel erst mit dessen Ablieferung am Bestimmungsort. Wird der nach deutschem Recht im Inland eingeleitete Erwerbstatbestand bis zum Grenzübertritt nicht mehr vollendet, beurteilt sich die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt das Eigentum am Kaufgegenstand übergeht, gemäß Art. 43 Abs. 1 EGBGB nach dem dann für das Recht des Lageortes zuständigen ausländischen Sachrecht (Rn.9). Das gilt auch für die Voraussetzungen, unter denen Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten kraft guten Glaubens möglich ist
AG Eisenach v. 29.09.2011:
In einer eBay-Verkaufsanzeige für ein Kfz muss der Verkäufer ggf. darauf hinweisen, dass für das Fahrzeug nur ausländische Fahrzeugpapiere vorhanden sind; den Käufer trifft keine Erkundigungspflicht nach dem Vorhandensein deutscher Papiere.
FG München v. 24.11.2011:
Bei einem grenzüberschreitenden Versendungskauf in das Ausland erfolgt die für einen Eigentumsübergang nach deutschem Recht erforderliche Besitzverschaffung am Kaufgegenstand in aller Regel erst mit dessen Ablieferung am Bestimmungsort. Wird der nach deutschem Recht im Inland eingeleitete Erwerbstatbestand bis zum Grenzübertritt nicht mehr vollendet, beurteilt sich die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt das Eigentum am Kaufgegenstand übergeht, gemäß Art. 43 Abs. 1 EGBGB nach dem dann für das Recht des Lageortes zuständigen ausländischen Sachrecht. Das gilt auch für die Voraussetzungen, unter denen Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten kraft guten Glaubens möglich ist.