1. | Die in § 5 Abs. 2 PKW-EnVKV geregelten Informationspflichten betreffend Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen in elektronischem Werbematerial haben ihre Grundlage in der RL 1999/94/EG vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen, weil der deutsche Gesetzgeber zulässigerweise von der in Art. 6 Abs. 2 und Erwägungsgrund 11 der Richtlinie eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Informationspflichten für elektronisches Werbematerial zu regeln. |
2. | Auch bei Werbeposts auf Facebook gelten die Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV. |
3. | Hinsichtlich der in Abschnitt II Nr. 3 der Anlage 4 zu § 5 PKW-EnVKV geregelten Pflichten, wonach u.a. sicherzustellen ist, dass dem Empfänger des Werbematerials die geschuldeten Informationen automatisch in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem erstmalig Angaben zu Motorisierung auf der Internetseite angezeigt werden, kann der Werbetreibende sich nicht auf die technische Funktionalität von Facebook berufen, wonach ein Werbeposting ab einer speziellen Länge gekürzt wird und der komplette Text und die Pflichtangaben erst nach Anklicken des Buttons "Mehr anzeigen" dargestellt werden. |
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs
wenn dies geschieht wie jeweils in eingeblendeter konkrete Verletzungsform wiedergegeben; ferner hat das Landgericht die Beklagte antragsgemäß zur Zahlung einer Abmahnkostenpauschale von 229,34 € nebst Zinsen verurteilt. |
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Werbeschriften die offiziellen Kraftstoffverbrauchswerte und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionswerte der betreffenden Personenkraftwagenmodelle gemäß Anhang IV enthalten. Die Mitgliedstaaten tragen gegebenenfalls dafür Sorge, dass anderes Werbematerial als die obengenannten Werbeschriften eine Angabe der offiziellen CO2-Emissionswerte und der offiziellen Kraftstoffverbrauchswerte des betreffenden Personenkraftwagenmodells beinhaltet. |
... (11) Werbeschriften und gegebenenfalls anderes Werbematerial, das beim Inverkehrbringen neuer Personenkraftwagen genutzt wird, sollten die Verbrauchswerte und die Werte der CO2-Emissionen des betreffenden Personenkraftwagenmodells angeben. Der deutsche Gesetzgeber hat zulässigerweise von der Möglichkeit, elektronische Dienste zu regeln, Gebrauch gemacht hat. Auch eine Regelung, die sich als die Umsetzung einer im Unionsrecht inhaltlich vorgesehenen Option darstellt, findet ihre Grundlage im Unionsrecht. b) Nach § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV müssen Hersteller und Händler, die für neue Personenkraftwagen werben, Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen nach Maßgabe der §§ 3 – 5 sowie der Anlagen 1 bis 4 Pkw-EnVKV machen. Nach § 5 Abs. 2 Pkw-EnVKV müssen in elektronischem Werbematerial Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen der betreffenden neuen Pkw nach Maßgabe von Abschnitt I der Anlage 4 gemacht werden. Abschnitt I und II der Anlage 4 zu § 5 Pkw-EnVKV erläutern die Art und Weise, in der die Angaben für Werbeschriften und Werbematerial zu bewirken sind. Nach Abschnitt II Nr. 3 müssen die Angaben auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein als der Hauptteil der Werbebotschaft; es ist sicherzustellen, dass dem Empfänger des Werbematerials die geschuldeten Informationen automatisch in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem erstmalig Angaben zu Motorisierung, zum Beispiel zu Motorleistung, Hubraum oder Beschleunigung, auf der Internetseite angezeigt werden. |
08 Gti 1.6l THP Stop & Start 200 kw: Kraftstoffverbrauch (kombiniert) in l/100 km: 6,0; CO2-Emissionen (kombiniert): in g/km: 139. |
Informationen haben einen wesentlichen Einfluss auf das Wirken der Marktkräfte. Genaue, zweckdienliche und vergleichbare Informationen über den spezifischen Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von Personenkraftwagen können die Kaufentscheidung der Verbraucher zugunsten sparsamerer, CO2-reduzierter Fahrzeuge beeinflussen; dadurch erhalten Automobilhersteller einen Anreiz zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs der von ihnen hergestellten Fahrzeuge. |
Die Angaben sollten auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich sein und nicht weniger hervorgehoben als der Hauptteil der Werbebotschaft. Der Empfänger des Werbematerials sollte diese Informationen automatisch erhalten, soweit das Werbematerial zum ersten Mal auf der Internetseite angezeigt wird. |
"Ihre Prinzipien. Ihr Style. Ihr Auto. Beeindrucken Sie sich selbst, beispielsweise mit einem kurzen Sprint in 6 Sekunden von 0 auf 100 km/h. Das erledigt der 308 Gti by PEUGEOT SPORT ganz souverän mit seinem 1,6 Liter-THP-Turbobenziner mit 200 kW/272 PS. Auch von außen liefert der 308 Gti ein klares Statement: um 11 mm tiefer gelegten Karosserie, auf 19-Zoll-Felgen montierte Michelin-Super-Sportreifen und 380-Millimeter-Bremsen an der Vorderachse sorgen für perfekte Fa... Mehr anzeigen" |
"Kraftstoffverbrauch (kombiniert) in l/100 km: 6,0; CO2-Emissionen (kombiniert): in g/km: 139" |
Ihre Prinzipien. Ihr Style. Ihr Auto. Beeindrucken Sie sich selbst, beispielsweise mit einem kurzen Sprint in 6 Sekunden von 0 auf 100 km/h. Das erledigt der 308 Gti by PEUGEOT SPORT ganz souverän mit seinem 1,6 Liter-THP-Turbobenziner mit 200 kW/272 PS. Auch von außen liefert der 308 Gti ein klares Statement: um 11 mm tiefer gelegten Karosserie, auf 19-Zoll-Felgen montierte Michelin-Super-Sportreifen und 380-Millimeter-Bremsen an der Vorderachse sorgen für perfekte Fahrdynamik. Genug geredet, hier gibt es mehr Infos:
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauche neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen kostenlos erhältlich ist oder über www.....de unentgeltlich erhältlich ist. |