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Internetdienstleistungen - Suchmaschinenoptimalisierung - SEO - Suchmaschinenmarketing

Internetdienstleistungen - Suchmaschinenoptimierung - Suchmaschinenmarketing




Gliederung:


-   Allgemeines
-   Internet-Vertragstypen
-   Kündigung und AGB

-   Linkbuilding
-   Haftung der Werbeagentur für Wettbewerbsverstoß
-   Haftung des Webdesigners für Fotoverwendung
-   Darlegungslast für Mängel

-   Urheberrechtsschutz für optimierte Texte



Allgemeines:


Angebote und/oder Erbringung von Dienstleistungen über das Internet

Der Onlinehandel mit Software und Software für den Onlinehandel

Google Adwords

Google Adsense

Analysetools

Wettbewerbsverhältnis / Konkurrenzverhältnis

AG Düsseldorf v. 12.07.2006:
Bei einem Dienstleistungsvertrag zwischen einem Webbüro und einem Kunden ist eine Vertraglaufzeit von 3 Jahren keine unangemessene Benachteiligung des Kunden und daher nicht wegen Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksam. Eine unangemessene Benachteiligung kann nur angenommen werden, wenn sie nicht durch berechtigte Interessen des Verwenders gerechtfertigt ist und die Laufzeit zu einer nicht hinnehmbaren Einschränkung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit des Kunden führt. Bei einem umfassenden Internet-System-Vertrag über Webseitenentwurf und -bau sowie Hosting und Linkbuilding rechtfertigt allein die erhebliche Leistung des Dienstleisters zu Beginn des Vertragsverhältnisses durch Erstellung der Internetpräsenz bereits eine mehrjährige Laufzeit, damit diese Kosten amortisiert werden können.

AG Düsseldorf v. 17.07.2008:
Es besteht kein Vergütungsanspruch aus einem Internet-Dienstleistungsvertrag, wenn der Dienstleister Zusagen macht und Gestaltungsmöglichkeiten für die Suchmaschinenoptimierung in Aussicht stellt (hier: Suchmaschinenoptimierung), die er nicht einhält. Sichert der Dienstleister dem Kunden zu, dass er bei Eingabe bestimmter Suchwörter unter den ersten zehn Treffern bei Google zu finden sein werde, reicht es für die Vertragserfüllung nicht aus, wenn dies nur bei Kombination von verschiedenen Suchwörtern der Fall ist, aber nicht für einzelne Suchwörter.

LG Düsseldorf v. 24.07.2009:
Das Geschäftsmodell der Suchmaschinenoptimalisierung basiert darauf, dass die Regeln der jedermann zur Verfügung stehenden Internetseite Google-Adwords so kompliziert sind, dass nur erfahrenen Anwendern eine zufriedenstellende Nutzung gelingt. Auf den Vertrag sind die Regeln des Dienstvertragsrechts anzuwenden, wenn vom Kunden des Dienstleisters nicht nachgewiesen werden kann, dass eine bestimmter Erfolg einer Adwords-Kampagne vertraglich vereinbart war. Alleine aus dem Umstand, dass die Anzeige in ca. 0,166 % der Fälle, in denen sie angezeigt wurde, auch angeklickt worden ist (rund 50 Klicks bei rund 30.000 Anzeigen), folgt nicht, dass der Dienstleister die Werbeanzeige falsch gestaltet hat, wenn der Kunde nicht darlegen kann, ob das viel, durchschnittlich oder wenig ist.

LG Düsseldorf v. 24.07.2009:
Das Geschäftsmodell der Suchmaschinenoptimalisierung basiert darauf, dass die Regeln der jedermann zur Verfügung stehenden Internetseite Google-Adwords so kompliziert sind, dass nur erfahrenen Anwendern eine zufriedenstellende Nutzung gelingt. Auf den Vertrag sind die Regeln des Dienstvertragsrechts anzuwenden, wenn vom Kunden des Dienstleisters nicht nachgewiesen werden kann, dass eine bestimmter Erfolg einer Adwords-Kampagne vertraglich vereinbart war. Alleine aus dem Umstand, dass die Anzeige in ca. 0,166 % der Fälle, in denen sie angezeigt wurde, auch angeklickt worden ist (rund 50 Klicks bei rund 30.000 Anzeigen), folgt nicht, dass der Dienstleister die Werbeanzeige falsch gestaltet hat, wenn der Kunde nicht darlegen kann, ob das viel, durchschnittlich oder wenig ist.

OLG München v. 08.07.2010:
Die gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG für die Klagebefugnis erforderliche Stellung als Mitbewerber i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG liegt vor, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder gewerbliche Leistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und das Wettbewerbsverhalten des einen daher den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann. Eine nur vereinzelte Tätigkeit auf dem Gebiet des objektiv begangenen Wettbewerbsverstoßes (hier: der Domainregistrierung von Privatkunden), stellt keine ernsthafte, auf Dauer angelegte Tätigkeit dar, weshalb nicht von einem Wettbewerbsverhältnis ausgegangen werden kann.




OLG Köln v. 16.01.2014:
Enthält ein "Online-Marketing-Flatrate"-Vertrag zur Steigerung des Umsatzes eines Webshops auch werkvertraglich Elemente (hier: Suchmaschinenoptimierung), so unterfällt das Vertragsverhältnis einheitlich dem Dienstvertragsrecht des BGB, wenn die Verpflichtung der Marketingagentur zur Beratung und Umsetzung von Marketingmaßnahmen den Schwerpunkt des Vertrages bildet.

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Internet-Vertragstypen:


Stichwörter zum Thema Onlinehandel und Internetverträge

Internet-Service-Provider-Verträge und Internet-Systemverträge

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Kündigung und AGB:


Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB - bei Online-Verträgen und Wettbewerbsverstöße

LG Essen v. 16.12.2016:
Bestimmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers, dass die Laufzeit des Vertrags 48 Monate beträgt und dass der Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann, ist darin ein Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts zu sehen. Dieser Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts erfasst auch die so genannte freie Kündigung des Bestellers nach § 649 S. 1 BGB.

Der Ausschluss der freien Kündigung ist aber mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren, denn grundsätzlich bestehen das Recht zur freien Kündigung nach § 649 S. 1 BGB und zur Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund nach § 314 BGB nebeneinander. Somit stellt der Ausschluss der freien Kündigung eine unangemessene Benachteiligung des Bestellers i.S.v. §§ 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB dar.

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Linkbuilding:


BGH v. 17.07.2008:
Gibt ein Sportverein in der Rechtsform des eingetragenen Vereins auf seiner Website eine E-Mail-Adresse an, so liegt darin keine konkludente Einwilligung, gewerbliche Anfragen nach Dienstleistungen des Vereins (hier: Platzierung von Bannerwerbung auf der Website des Vereins) mittels E-Mail zu empfangen (FC Troschenreuth).

LG Amberg v. 22.08.2012:
Ein Linkbuilding-Vertrag ist ein Werkvertrag iSd § 631 I BGB, wenn sich der Auftragnehmer verpflichtet, über einen Zeitraum von drei Monaten hinweg 684 Backlinks zu einem monatlichen Entgelt von 177,00 € zu setzen. Die geschuldete Leistung ist dann ein Erfolg und kein ernstliches Bemühen. Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass das Platzieren der Backlinks der Einwilligung der Betreiber der jeweiligen Websites und Blogs bedarf. Die geschuldete Leistung umfasst, notfalls so viele Anträge zu stellen, dass tatsächlich die vereinbarte Anzahl von Weblinks gesetzt wird. Die Leistung der Beklagten war folglich nicht schon dadurch erfüllt, dass sie das Platzieren beantragt, sondern erst mit dem Platzieren durch die Betreiber selbst. Eine tatsächliche Optimierung ist hingegen nicht geschuldet. Die Leistung ist mängelfrei, wenn die Backlinks auf sog. "Good Neighbourhood"- Websites platziert wurden. Es ist lediglich eine für die Optimierung geeignete Auswahl der Websites geschuldet.

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Haftung der Werbeagentur für Wettbewerbsverstoß:


OLG Düsseldorf v. 13.03.2003:
Das Vertragsverhältnis eines Auftraggebers mit einem Werbebüro über eine Mailing-Aktion ist einzuordnen als Werkvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter. Eine Werbeleistung, die wettbewerbswidrig ist, ist fehlerhaft, weil der Wettbewerbsverstoß den Wert oder die Tauglichkeit der Werbeleistung zum gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufhebt bzw. mindert; denn wettbewerbswidrige Werbung ist für den Auftraggeber nicht verwendbar. Das Werbebüro, dem auch die Prüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Werbemaßnahme oblag, haftet für den Schaden des Auftraggebers aus positiver Vertragsverletzung.

KG Berlin v. 04.02.2011:
Ob eine mit der Erstellung eines Werbelogos beauftragte Werbeagentur dessen Erstellung frei von Markenrechten Dritter schuldet oder zumindest darüber aufklären muss, dass von ihr keine eigenständige Markenrecherche vorgenommen wird, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

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Haftung des Webdesigners für Fotoverwendung:


Webseitengestaltung - Webdesign

LG Bochum v. 16.08.2016:
Ein Webdesigner muss bei der Verwendung von Fotos prüfen, ob die Nutzung gebührenpflichtig ist sowie ob die Fotos ggf. nur unter Nennung von Quelle oder Urheber verwendet werden dürfen. Es besteht eine Nebenpflicht für den Ersteller einer Website, seinen Auftraggeber darüber aufzuklären, ob die Nutzung der auf dieser Website eingestellten Bilder entgeltfrei ist oder nicht.

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Darlegungslast für Mängel:


LG Düsseldorf v. 24.07.2009:
Wird ein Dienstleister im Rahmen eines Online-Marketing-Vertrages beauftragt, sich um eine Traffic-Steigerung zu bemühen, indem sie Anzeigen bei Google-AdWords bucht, muss das Unternehmen im Zweifel darlegen, warum es mit der Leistung der Agentur nicht einverstanden ist und die Forderung aus dem Vertrag nicht begleicht. Pauschale Behauptungen reichen nicht aus.

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Urheberrechtsschutz für optimierte Texte:


Stichwörter zum Thema Urheberrecht und Urheberschutz

OLG Rostock v. 27.06.2007:
Die technische Realisierung der Gestaltung von Webseiten ist urheberrechtsfähig, wenn der Webdesigner die Internetseite durch gezielte Verwendung von Sprache so optimiert, dass sie bei der Eingabe von Alltagsbegriffen in eine Suchmaschine unter den ersten Suchergebnissen erscheint.

LG Köln v. 06.04.2011:
Die technische Realisierung der Gestaltung von Internetseiten ist urheberrechtsfähig , wenn die Internetseite durch gezielte Verwendung von Sprachbegriffen so optimiert wird, dass sie bei sie der Eingabe von Alltagsbegriffen in eine Suchmaschine unter den ersten Ergebnissen angezeigt wird (Anschluss OLG Rostock, 27. Juni 2007, 2 W 12/07, CR 2007, 737).

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