Die Versendung von Informationen, aber auch von rechtsgeschäftlichen oder prozessualen Erklärungen erfolgt heutzutage bereits weitgehend per Faxgerät, weil es ich um eine bequemen, billige und zeitsparende Versendungsart handelt.
Das Telefax (das über Faxsende- und -empfangsgerät übermittelte Fax) und das Computerfax (das über das Internet von einem Provider direkt auf den PC des Empfängers übermittelte Fax) sind neben dem Brief , der E-Mail oder der SMS zwei der gesetzlichen Textform entsprechende Übermittlungsmethoden.
Auch ein Telefax mit einer Textdatei, unter der sich nur eine eingescannte Unterschrift befindet, ist geeignet, rechtsgeschäftliche und prozessrechtliche Formerfordernisse zu erfüllen.
Bei Telefax-Sendungen können jedoch Probleme auftauchen, wenn das Gesetz ausdrücklich die Schriftform vorschreibt, und wenn strittig wird, wann ein Fax, mit dem eine Frist gewahrt werden sollte, rechtzeitig oder nicht mehr rechtzeitig eingegangen ist.
BGH v. 18.07.1989:
Geht ein Telebrief auf der auch für das zuständige Rechtsmittelgericht gedachten gemeinsamen Fernschreibstelle rechtzeitig ein, so wahrt dies die damit einzuhaltende Rechtsmittelfrist.
BGH v. 11.10.1989:
Berufung und Revision können durch Telefax eingelegt und begründet werden. Erforderlich ist in diesem Fall, dass die Kopiervorlage von einem postulationsfähigen Anwalt unterzeichnet ist.
BGH v. 19.04.1994:
Wird der Inhalt einer Berufungsbegründungsschrift mittels Telefax vollständig durch elektrische Signale vom Sendegerät des Prozessbevollmächtigten zum Empfangsgerät des Rechtsmittelgerichts übermittelt, dort aber infolge technischer Störungen (etwa eines Papierstaus) nicht vollständig und fehlerfrei ausgedruckt, so ist dennoch von einem im Zeitpunkt der Telefaxübermittlung erfolgten Eingang des Schriftsatzes auszugehen, wenn sein der Übertragung zugrundeliegender Inhalt anderweit einwandfrei ermittelbar ist.
BGH v. 14.03.2006:
Eine Telekopie der Erklärung nach § 12 Abs. 3 VVG genügt nicht dem Schriftformerfordernis. Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG beginnt erst mit dem Zugang des vom Aussteller unterzeichneten Originals zu laufen.
BGH v. 25.04.2006:
Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind.
OLG Hamburg v. 05.07.2007:
§ 312c Abs. 12 Satz 1 BGB beinhaltet keine Verpflichtung für den Unternehmer, stets auch eine Kommunikation per Telefax als Fernkommunikationsmittel vorzuhalten.
LG Kempten v. 26.02.2008:
Es stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar, wenn ein Online-Händler in der Widerrufsbelehrung keine Telefaxnummer angibt.
OVG Lüneburg v. 22.07.2020:
Die unverschlüsselte Übermittlung personenbezogener Daten durch eine Behörde per Telefax ist ein rechtswidriger Datenschutzverstoß.
BGH v. 12.03.2020:
Für den tatsächlichen Zugang als Voraussetzung der Heilung eines Zustellungsmangels gemäß § 189 ZPO ist nicht der Zugang des zuzustellenden Originals erforderlich. Die erfolgreiche Übermittlung einer (elektronischen) Kopie in Form - beispielsweise - eines Telefaxes, einer Fotokopie oder eines Scans ist ausreichend. Die bloße mündliche Überlieferung oder eine handschriftliche oder maschinen-schriftliche Abschrift des zuzustellenden Originals führen dagegen wegen der Fehleranfälligkeit einer solchen Übermittlung nicht zur Heilung des Zustellungsmangels.
Angabe einer Telefax-Nummer im Impressum oder auf der Webseite:
OLG Köln v. 13.02.2004:
Der Anbieter geschäftsmäßiger Teledienste hat Angaben bereitzuhalten, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihm ermöglichen. Postanschrift und E-Mail-Adresse genügen nicht. Zumindest muss entweder eine Telefon- oder eine Telefaxnummer angegeben werden. Ob - wofür vieles spricht - die Angabe einer Telefonnummer unabdingbar erforderlich ist, kann im Streitfall offen bleiben. Die vom Diensteanbieter eingeräumte Möglichkeit, online um Rückruf zu bitten, ist keine "Möglichkeit zur unmittelbaren Kontaktaufnahme" i.S.v. § 6 Nr. 2 TDG.
BGH v. 30.07.1997:
Eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach dem Gesetz der Schriftform bedarf, wird nicht wirksam, wenn sie dem Erklärungsempfänger lediglich per Telefax zugeht.
OLG Bremen v. 14.01.2011:
Die Zusendung des Gegendarstellungsverlangens per Telefax genügt den Formvorschriften des § 56 Abs. 2 Nr. 4 RStV.
Gemeinsamer Senat der obersten Bundesgerichte v. 05.04.2000:
In Prozessen mit Vertretungszwang können bestimmende Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden.
BFH v. 22.06.2010:
Eine mit eingescannter Unterschrift des Prozessbevollmächtigten durch Telefax eingelegte Klage entspricht jedenfalls dann den Schriftformanforderungen des § 64 Abs. 1 FGO, wenn sie von dem Bevollmächtigten an einen Dritten mit der tatsächlich ausgeführten Weisung gemailt wird, sie auszudrucken und per Telefax an das Gericht zu senden.
AG Hünfeld v. 05.06.2012:
Eine Einspruchserklärung gegen einen Bußgeldbescheid, die der Betroffene im Wege des sogenannten Unified Messaging (UMS) der Verwaltungsbehörde übermitteln lässt, wahrt nicht die Schriftform im Sinne des § 67 OWiG.
OLG Hamm v. 22.03.1994:
Durch Schweigen auf ein per Telefax übermitteltes kaufmännisches Bestätigungsschreiben, das erkennbar dazu bestimmt ist, einen telefonisch erfolgten Abschluss und seinen Inhalt verbindlich festzulegen, kommt der betreffende Vertrag jedenfalls dann zustande, wenn der Zugang des Telefax nicht ausdrücklich in Abrede gestellt wird.
OLG Düsseldorf v. 16.12.2008:
Der Verstoß gegen die Verpflichtung aus einer Unterlassungserklärung, keine unverlangte Werbung per Telefax zu versenden, kann zu einer Vertragsstrafe von 20.000,00 € führen. Jeweils voneinander inhaltlich abweichende Faxschreiben sind auch jeweils einzelne Verstöße, die gesondert berechnet werden.