- | Kostenfreiheit von telefonischen Warteschleifen bei Sonderrufnummern |
- | Bei Umzug des Nutzers: Fortführung der mit dem Telekommunikationsanbieter vereinbarten Vertragslaufzeit, Sonderkündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von drei Monaten, falls die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten wird. |
- | Bei Anbieterwechsel: Unterbrechung der Leistung höchstens für einen Kalendertag und eine reibungslose Rufnummernmitnahme |
- | Telefon- und Internetanbieter müssen den Nutzern auch einen Vertrag mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten anbieten. |
- | Anbieter werden verpflichtet das angebotene Mindestniveau der Dienstqualität anzugeben, wie z. B. die Mindestgeschwindigkeit bei DSL. |
- | Verbesserter Schutz vor heimlicher Handy-Ortung. |
"Der Kunde gerät in Verzug, wenn der dem Kunden mitgeteilte Rechnungsbetrag nicht spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem Konto von D gutgeschrieben ist." und "Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 15,50 EUR in Verzug, kann D den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen." |
7.1 E. ist zur Verhängung einer teilweisen oder vollständigen Sperre der Inanspruchnahme von Mobilfunkdienstleistungen ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist berechtigt, wenn
ist wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam (Bestätigung der 75,00-€-Grenze). |
"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn E. mit der Ausführung der Dienstleistungen mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie selbst diese veranlasst haben (z.B. durch Nutzung der Mobilfunkleistungen)." |