Verlängert der Kunde einen noch laufenden Handy-Provider-Vertrag (gegen Lieferung eines neuen Mobiltelefons), dann handelt es sich nicht um einen neuen Vertrag; das Widerrufsrecht ist daher nicht etwa deshalb ausgeschlossen, weil der Kunde während der Widerrufsfrist telefoniert und der Provider mit der Dienstleistung begonnen hätte. |