Nimmt der anbietende DSL-Provider in die Urkunde über eine Vertragsverlängerung eine Klausel auf, wonach wegen des sofortigen Beginns der Dienstleistung das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein soll, ist dies rechtsmissbräuchlich; das Widerrufsrecht besteht dennoch, und der Anbieter kann im Fall des Widerrufs für die Dauer der Widerrufsfrist kein Entgelt für die Inanspruchnahme der Leistung fordern. |
„Ich beauftrage ... ausdrücklich, mit der Erbringung der Dienstleistung sofort zu beginnen und die Umstellung meines Anschlusses zu veranlassen" |