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"Zur dauerhaften Wiedergabe geeignet ist auch eine per SMS (Short Message Service) abgegebene Nachricht. Diese ist nach Versendung - wie eine E-Mail - dem Zugriffsbereich des Absenders entzogen und wird beim Empfänger bestimmungsgemäß nicht nur temporär gespeichert. Unerheblich ist, ob der Empfänger die SMS-Nachricht ausdrucken kann oder nicht. Unerheblich ist ferner, dass der Speicherplatz von Mobiltelefonen und anderen Empfangsgeräten in der Regel begrenzt ist; die Speicherung der SMS-Nachrichten ermöglicht eine hinreichende Dokumentation der Erklärung, so dass der Zweck der Textform sicher gestellt ist. Problematisch sind bei SMS-Nachrichten neben der begrenzten Zahl der Zeichen, die übermittelt werden können, der Zeitpunkt des Zugangs und der Nachweis des Zugangs. So wird eine SMS-Nachricht nicht zugestellt, wenn das Empfangsgerät ausgeschaltet ist oder sich in einem Funkloch befindet. Unter Umständen kann sich der Absender aber den Zugang seiner SMS-Nachricht - wie bei einer E-Mail - bestätigen lassen."
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