Wenn die Information über den Abschluss eines kostenpflichtigen Providervertrages nur im Fließtext bei den Produktinformationen auf einer nicht zwingend zu besuchenden Seite "versteckt" erfolgt, ist dies als irreführende Werbung wettbewerbswidrig. Hingegen ist es wettbewerbsrechtlich noch nicht zu beanstanden, wenn der Verbraucher zunächst durch eine auffällige Werbung mit "100 gratis SMS" angelockt wird, dann aber bei der notwendigen Registrierung zwingend darauf hingewiesen wird, dass es bei fehlender Kündigung zu einem sich anschließenden kostenpflichtigen Vertrag kommt. |
das Urteil des Landgerichts Hamburg - Geschäfts-Nr.: 406 O 214/07 - vom 14.12.2007 abzuändern und die Klage abzuweisen. |
die Berufung zurückzuweisen. |
"Durch Absenden des Formulars schließe ich einen Vertrag mit S...de, dieser ermÖglicht mir, S... 14 Tage kostenlos mit einem Kontingent von 100 SMS zu testen. Im Anschluss kann ich über ein Jahr lang alle Vorteile von S... nutzen und über ein monatliches Kontingent von 100 SMS verfügen, zum Preis von nur 7 Euro inkl. MwSt. pro Monat, sofern ich nicht im Testzeitraum gekündigt habe.".Diese Informationen waren in einen lediglich drei Absätze umfassenden, überschaubaren Text eingefügt, der in ausreichend großer Schrift für einen durchschnittlichen Betrachter unter normalen Lichtverhältnissen und ohne besondere Konzentration und Anstrengung gut lesbar gestaltet war. Ferner befand sich der Text mittig auf der zweiten Anmeldeseite, unmittelbar über dem Anmelde-Button. Selbst wenn der Verbraucher den nicht zu übersehenden Informationstext zunächst gänzlich oder jedenfalls nach Lesen des ersten Absatzes, der noch nicht die erforderlichen Informationen enthielt, nicht zur Kenntnis genommen haben sollte, ist er jedenfalls vor Absenden der Registrierung durch den weiteren Hinweis, obige Ausführungen zu akzeptieren, der durch Anklicken einer Checkbox aktiv bestätigt werden musste, wie im Rahmen der Berufungsverhandlung vom Beklagtenvertreter ausdrücklich klar gestellt und vom Klägervertreter nicht in Abrede genommen wurde, veranlasst worden, sich mit dem voran gegangenen Textinhalt auseinander zu setzen. Spätestens in diesem Moment hat ein Verbraucher, der die in der Situation erforderliche Aufmerksamkeit besitzt, den Text gelesen, selbst wenn er anfangs meinte, es gehe um eine kostenlose und vÖllig unverbindliche Leistung und er kÖnne an einem Gewinnspiel teilnehmen. Schon die im Text enthaltende arabische Ziffer "7", die im Text als eine von lediglich fünf Zahlen bereits beim überfliegen des Textes auffiel und bei näherem Hinsehen deutlich als Preisangabe "7 Euro incl. MwSt." zu erkennen war, gab zusätzlich Anlass, den Text nicht ungelesen zu akzeptieren, sondern vollen Umfanges zu erfassen.