| "Auch mit diesem Einwand hat die Revision keinen Erfolg. Sie berücksichtigt dabei nicht hinreichend, dass der Grundpreis gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben ist. Dies setzt voraus, dass beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können." |
| - | einer mit Gewichtsangabe beworbenen Reinigungsmasse, |
| - | pulverförmigen "Sauerstoffreiniger", |
| - | Polierwatte, |
| - | Granulat zu einem Raumentfeuchter, |
| - | einem "Putzstein", |
| - | "Dekosteinen" für ein "Dekofeuer" |