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„Die Grundpreisangabe muss bei gleichzeitiger Angabe des Endpreises in jeder Form der Internetpräsentation vorhanden sein, d.h. im konkreten Angebot, in der Artikelübersicht sowohl im Format der Listenansicht als auch der Galerieansicht. In Ihrem Fall wird der Grundpreis u.a. in der Galerieansicht (Artikelübersicht) nicht gleichzeitig mit dem Endpreis angezeigt. Dass dies mit dem Mouse-Over-Effekt (MOE) möglich ist, reicht nach der Rechtsprechung nicht aus... Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass der Grundpreis gleichzeitig in unmittelbarer Nähe zum Endpreis vorhanden sein muss. Es reicht also nicht aus, dass sich eine Grundpreisangabe z.B. innerhalb der Artikelbeschreibung findet...“
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