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Notariell beurkundete Verträge
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Verträge über den Grundstückserwerb sowie erhebliche Umbaumaßnahmen
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Reiseleistungen nach § 651a BGB
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Personenbeförderung
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Teilzeit-Wohnrechtsverträge
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Behandlungsverträge nach § 630a,BGB
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Verträge über die Nutzung einer einzelnen Telefon-, Internet-, oder Telefaxverbindung
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Verkauf von beweglichen Sachen, die durch Zwangsvollstreckung oder andere gerichtliche Maßnahmen verkauft werden
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Verträge über die Lieferung von Lebensmitteln oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs
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Verträge, die unter Verwendung von Warenautomaten etc. geschlossen wurden
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Verträge, die mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln mit Hilfe öffentlicher Münz- und Kartentelefone zu deren Nutzung geschlossen werden
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Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden und bei denen die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und bei denen das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt 40 Euro nicht überschreitet
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Fernunterrichtsverträge, vgl. § 4 FernUSG
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