OLG Frankfurt am Main v. 15.04.2010:
Zum fehlenden Widerrufsrecht bei verbilligten Bahnfahrkarten, die nur innerhalb von 11 Wochen genutzt werden können.
EuGH v. 12.03.2020:
Der Begriff „Dienstleistungsvertrag“ erfasst Verträge, die den Verbraucher zur Inanspruchnahme eines Rabatts beim späteren Abschluss von Personenbeförderungsverträgen berechtigen. - Ein Vertrag über den Erwerb einer BahnCard fällt nicht unter den Begriff „Vertrag über die Beförderung von Personen“ und unterliegt infolgedessen den Bestimmungen über das Widerrufsrecht.