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Postident- und Postident-Spezial-Verfahren
Postident- und Postident-Spezial-Verfahren
Gliederung:
Einleitung:
Das Postident-Verfahren ist eine Methode der sicheren persönlichen Identifikation von Personen, die durch die Mitarbeiter der Deutschen Post AG vorgenommen wird. Es kann bei entsprechender vorheriger Aufklärung auch für die Abgabe von Willenserklärungen verwendet werden, wenn sich der Betroffene der Tragweite seiner Unterschrift bewusst wird.
Es werden von der Deutschen Post AG diverse Verfahren angeboten:
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Weiterführende Links:
Fernabsatzgeschäfte - Vertragsabschluss durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln
Alterskontrolle - Altersnachweis - Altersverifikation - Jugendschutz
Einwilligungserklärungen und Zustimmungsklauseln
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Allgemeines:
BGH v. 21.10.2004:
Beauftragt der Unternehmer die Deutsche Post AG mit der Einholung der Unterschrift des Verbrauchers unter das Vertragsformular im Wege des Postident 2-Verfahrens, liegt der Einsatz von Fernkommunikationsmitteln vor, da der mit der Ausführung betraute Postmitarbeiter keine Auskünfte über Vertragsinhalt und -leistung geben kann und soll.
OLG Düsseldorf v. 30.11.2011:
Ein Anspruch von E.Mail-Diesnten anbietenden Unternehmen gegen die Deutsche Post AG auf Abschluss eines Rahmenvertrages über sämtliche Postident-Dienstleistungen ohne Leistungsausschlussklausel ergibt sich weder aus dem Beseitigungsanspruch nach § 33 Abs. 1 Satz 1 GWB noch aus dem Schadensersatzanspruch nach § 33 Abs. 3 Satz 1 GWB i.V.m. § 249 BGB. Beide Vorschriften setzen voraus, dass die Deutsche Post AG mit ihrer Verweigerung von Postident-Dienstleistungen in den Fällen, in denen die Identitätsfeststellung der Anmeldung zu einem De-Mail-Service oder vergleichbaren sicheren E-Mail-Dienst dient, gegen das kartellrechtliche Behinderungs- und Diskriminierungsverbot aus §§ 19 Abs. 1 und 4 Nr. 1, 20 Abs. 1 GWB sowie Art. 102 Abs. 1 AEUV verstößt. Dies lässt sich indes nicht feststellen.
LG Düsseldorf v. 22.01.2016:
Der Einsatz des Postident-Spezial-Verfahrens ohne ausführliche vorherige Belehrung über die Bedeutung und Tragweite der zu leistenden Unterschriften stellt eine irreführende geschäftliche Handlung dar. Ein durchschnittlicher Verbraucher ist mit dem Postident-Spezial-Verfahren nicht vertraut. Er geht davon aus, dass beim Empfang von postalischen Sendungen zu leistende Unterschriften ausschließlich dazu dienen, den Empfang der Sendung zu quittieren. Er rechnet nicht damit, mit der Unterschrift eine rechtsgeschäftliche Erklärung abzugeben.
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