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Google - Suchmaschine - Google-Dienste

Google - Google-Dienste




Gliederung:


-   Einleitung
-   Allgemeines
-   Datenschutz
-   Störerhaftung für Suchmaschinenergebnisse?



Einleitung:


Das Motto von Google:

   „Das Ziel von Google besteht darin, die Informationen der Welt zu organisieren und allgemein nutzbar und zugänglich zu machen.“

Wie man das macht und wie man dabei trotzdem Geld verdient, zeigt eindrücklich die Geschichte von Google und die Entwicklung seiner Geschäftsfelder:

Google - Unternehmensgeschichte im Detail




Zur Verwendung von Google Programmen in den Unternehmen siehe Faktor Google – Wie deutsche Unternehmen Google einsetzen - Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln

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Allgemeines:


Analysetools
Bildersuchmaschinen
Buchhandel
Google AdSensewerbung
Google Adwords
Google Books
Google Chrome OS
Google+ - Google Plus
Google Street View
YouTube

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Datenschutz:


Stichwörter zum Thema Datenschut

LG Berlin v. 19.11.2013:
Auch bei einer kostenlosen Zurverfügungstellung der Dienste durch Google unterliegen jedenfalls bei einer persönlichen Anmeldung des Verbrauchers mittels Erstellen eines Kontos die dann vereinbarten Nutzungsbedingungen der AGB-Kontrolle. Eine Datenschutzerklärung unterliegt der AGB-Kontrolle, wenn bei einer Kontoeröffnung die Begriffe "Nutzungsbedingungen" und "Datenschutzerklärung" durch eine Link unterlegt sind, ohne dessen Ankreuzen eine Anmeldung nicht möglich ist. Die überwiegenden in den unterschiedlichen Bedingungswerken der Online-Plattform Google enthaltenen Klauseln u.a. zum Angebot des Dienstes, zum Haftungsausschluss, zur Änderung der Bestimmungen, zur Datenerfassung und -verwendung verstoßen gegen § 307 Abs. 1 BGB.

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Störerhaftung für Suchmaschinenergebnisse?


Störerhaftung von Suchmaschinenbetreibern

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