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Das soziale Netzwerk Google+ - Google Plus - und der "+1"-Button

Das soziale Netzwerk Google+ - Google Plus - und der "+1"-Button




Gliederung:


-   Einleitung
-   Allgemeines



Einleitung:


Nach erfolglosen Versuchen, in Europa soziale Netzwerke zu starten (Orkut, Buzz), hat Google im Sommer 2011 Google+ (gesprochen Google Plus) lanciert. Zunächst geschah das in einer Testphase, in der Interessenten eine Einladung eines Mitglieds brauchten, um selbst Anschluss an das Netzwerk zu finden.

Mehr oder weniger gleichzeitig hat Google einen "+1"-Button eingeführt, mit dem User einer Webseite, auf der dieser Button implementiert ist, ihr Wohlgefallen ausdrücken können. Googles Versprechen: Bei personalisierter Suche können dem Benutzer der Google-Suche auf diesem Wege Empfehlungen von Personen angezeigt werden, die sich in einem Circle seines Google+-Accounts befinden.




Genau wie der Like-Button bei Facebook wirft auch der "+1"-Button datenschutzrechtliche Fragen auf, die noch nicht abschließend beantwortet werden können. Kernproblem ist auch hier die jeweilige Übertragung der IP-Adresse eines Users auf Server außerhalb Deutschlands. Selbst wenn man der Meinung ist, dass die IP-Adresse nicht zu den personenbezogenen Daten gehört, kann dies für den Fall, dass der User auch einen Account bei Google+ unterhält zu einer anderen Beurteilung führen.

Interessant ist, wie das Landgericht Krefeld (Beschluss vom 15.11.2012 - 12 O 111/12) den Sinn von Google-Plus sieht:

   "Allen diesen Nachweisen ist gemeinsam, dass sie zusätzlich mit "plus.google.com" gekennzeichnet sind, dem neuen "sozialen" Netzwerk von Google, mit dem Google versucht, unter dem Deckmantel eines solchen Netzwerkes an Nutzerdaten zu kommen, um sie für eigene kommerzielle Zwecke zu nutzen."

Auf jeden Fall sollte auf einer Homepage, auf deren Seiten der "+1"-Button eingesetzt wird, in der Datenschutzerklärung entsprechend über die Funktionalität aufgeklärt werden.




Hierfür gibt es verschiedene Musterformulierungen. RA Thomas Schwenke empfiehlt folgenden Text für die Datenschutzerklärung:

   "Unser Internetauftritt verwendet die “+1″-Schaltfläche des sozialen Netzwerkes Google Plus, welches von der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, United States betrieben wird (“Google”). Der Button ist an dem Zeichen “+1″ auf weißem oder farbigen Hintergrund erkennbar.

Wenn Sie eine Webseite unseres Internetauftritts aufrufen, die eine solche Schaltfläche enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Google auf. Der Inhalt der “+1″-Schaltfläche wird von Google direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Wir haben daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Google mit der Schaltfläche erhebt, gehen jedoch davon aus, dass Ihre IP-Adresse mit erfasst wird.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Google sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte Googles Datenschutzhinweisen zu der “+1″-Schaltfläche: http://www.google.com/intl/de/+/policy/+1button.html

Wenn Sie Google Plus-Mitglied sind und nicht möchten, dass Google über unseren Internetauftritt Daten über Sie sammelt und mit Ihren bei Google gespeicherten Mitgliedsdaten verknüpft, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unseres Internetauftritts bei Google Plus ausloggen."

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Allgemeines:


Google allgemein

Datenschutz Google Analytics Google AdSensewerbung Google Adwords Google Street View Suchmaschinen

LG Krefeld v. 15.11.2012:
Ein Treffer in den Google Suchmaschinenresultaten mit einer Verknüpfung zu einem Google-Plus-Eintrag rechtfertigt nicht ohne weiteres den Schluss darauf, dass der dort aufgelistete Gewerbetreibende einen unzulässigen werbenden Eintrag im Internet veranlasst oder veröffentlicht hat.

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