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Fügt ein Reisevermittler im Internet während des Buchungsvorganges für eine Flugleistung dem Warenkorb unaufgefordert ein Versicherungspaket hinzu, das nur durch „Wegklicken“ am Ende des Buchungsvorgangs wieder entfernt werden kann ("opt-out"), so verstößt dies gegen das Irreführungsgebot des § 5 UWG. Eine solche unaufgeforderte Aufnahme eines Reiseversicherungsschutzes in ein Buchungsformular ist unzulässig, da fakultative Zusatzkosten auf klare, transparente und eindeutige Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangs mitgeteilt werden müssen.
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