- | Einleitung |
- | Allgemeines |
- | Werbung mit Lieferfristen |
- | Nicht lieferbare Waren |
- | Teillieferungen |
Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: ...
|
"Die Lieferzeit beträgt ca. 3 bis 5 Tage" |