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das Urteil des Landgerichts teilweise abzuändern, soweit die Beklagte verurteilt worden ist,
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die Verwendung folgender Klauseln zu unterlassen:
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Angaben über die Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich und schriftlich zugesagt wurde ( Ziffer 4. 1 AGB ).
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Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitiger Disposition aus von der B AG nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, ist die B AG berechtigt, anstatt des bestellten Produkts ein in Preis und Qualität gleichwertiges Produkt zu liefern( Ziffer 4.2 AGB ).
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Dem Kunden obliegt es, die Ware in der Originalverpackung samt Innenverpackung und - soweit mitgeliefert - in einer Antistatikhülle zurückzusenden ( Ziffer 11.5 AGB).
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