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Unterlassungsanspruch Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, auf der Internetseite mit der Adresse www..., auf der Verbraucher die Möglichkeit haben, Waren zu bestellen, den Termin, bis zu dem die Beklagte die Ware liefern muss, nicht anzugeben und die mögliche Belieferung ausschließlich wie folgt mitzuteilen: und Zahlungsanspruch Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 260,- Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. |
Klageabweisung. |