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Landgericht Regensburg Urteil vom 27.02.2014 - 1 HK O 2360/13 - Unwirksamkeit der Vereinbarung eines Teillieferungsrecht sowie einer Haftungsbeschränkung

LG Regensburg v. 27.02.2014: Unwirksamkeit der Vereinbarung eines Teillieferungsrecht sowie einer Haftungsbeschränkung


Das Landgericht Regensburg (Urteil vom 27.02.2014 - 1 HK O 2360/13) hat entschieden:
  1. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Online-Händlers enthaltene Klausel, die den Anbieter ohne Einschränkung zur Teillieferung berechtigt, verstößt gegen die §§ 307 Abs. 2, 308 Nr. 5, 309 Nr. 2 BGB und ist unwirksam.

  2. Eine formularmäßig vereinbarte Haftungsbeschränkung für Fälle leichter Fahrlässigkeit sowie eine Beschränkung der Haftung bei Vertragspflichtverletzungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begründen einen Verstoß gegen § 309 Nr. 7 Buchst. a BGB, sofern nicht hervorgehoben wird, dass hiervon Schäden an Leben, Körper und Gesundheit von Personen nicht erfasst sind.



Siehe auch Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB und Lieferfristen - Liefertermin


Tatbestand:

Es geht um einen Rechtsstreit aus dem Bereich des Wettbewerbs.

Der Kläger ist ein eingetragener Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Der Beklagte betreibt die Internetseite www.... und bewirbt dort eine Sonderaktion betreffend den Verkauf von Briefkästen. Die dort abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen lauten wie folgt:
AGB – Sicherheitstechnik ...

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Online-​Warenbestellungen
Stand: 01.02.2007

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für Online-​Warenbestellungen bei ... gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ... Tel: ... Fax: ... Email: ...

(2) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGB. Abweichende Regelungen gelten nur, sofern sie schriftlich von ... bestätigt worden sind.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages/Datenschutz

(1) Mit der Online-​Bestellung geben Sie ein bindendes Kauf-​Angebot ab. Dieses Kauf-​Angebot ist dann von ... angenommen, wenn eine Bestellnummer für das Angebot zugeteilt wurde. Erst mit Annahme des Angebotes entsteht ein Anspruch auf Lieferung der Ware.

(2) Mit Abgabe der Daten durch Sie wird ... berechtigt, die für die Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern, zu verarbeiten und insoweit an Dritte weiterzugeben, als dies für die Abwicklung des Geschäftes erforderlich ist.

(3) Das zur Bestellung erforderliche Passwort dürfen Sie nicht an Dritte weitergeben. Im Falle einer Weitergabe stehen Sie auch für Bestellungen des Dritten ein. Für jegliche Bestellungen mit Ihrem Passwort und daraus resultierender Forderungen kommen Sie auf.

§ 3 Widerrufsrecht und Rückgaberecht

(1) Ihnen steht ein Widerrufsrecht und Rückgaberecht zu (§ 355 Bürgerliches Gesetzbuch). Danach können Sie ohne jegliche Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von zwei Wochen von einem nach diesen AGB geschlossenen Vertrag Abstand nehmen. Die Frist beginnt, sobald die bestellte Ware bei ihnen eingegangen ist. Zur Fristwahrung reicht die Rücksendung der Ware aus, aber auch eine schriftliche Erklärung von Ihnen oder eine Erklärung, die auf einem anderen dauerhaften Datenträger verkörpert ist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware bzw. der Erklärung an oben genannte Adresse der ...

(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bereits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in gebrauchtem oder verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Die Wertersatzpflicht besteht nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache innerhalb der Widerrufsfrist nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

(3) Für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Kaufsache entstandene Wertminderung muss durch sie Ersatz geleistet werden.

(4) Wir tragen die Rücksendungskosten im Falle des Widerrufs und der Rückgabe nach vorstehendem Absatz (1).

(5) Für Ware, die außerhalb der gesetzlichen Zwei-​Wochen-​Frist zurückgesandt wird, übernimmt ... weder die Rücksendekosten, noch die Haftung für Verlust oder Beschädigung.

(6) Gegen Vorlage der Rechnung, können Sie die Ware auch nach ihrer Wahl in einer der Filialen der ... zurückgeben.

§ 4 Lieferung der Ware

(1) ... liefert an Lieferadressen innerhalb Deutschlands, an Lieferadressen innerhalb der EU nur dann, wenn eine deutsche Rechnungsanschrift angegeben wird oder die Abrechnung über eine Kreditkarte abgewickelt wird.

(2) Als Versandkosten berechnet ... bis zu einem Gewicht von 10 kg eine Versandpauschale von € 6,90, bis 20 kg eine Versandpauschale in Höhe von € 9,90. Darüber liegende Gewichtsklassen werden auf Anfrage berechnet. Sonderleistungen wie Expresszustellung oder die Zahlung per Nachname werden extra berechnet. Bei Sendungen an eine Lieferadresse innerhalb der EU (außerhalb Deutschlands), erfolgt die Berechnung einer Versandkostenpauschale von EUR 17,90.

(3) ... ist zu Teillieferungen berechtigt. Bei Teillieferungen trägt ... die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten.

(4) Bei Bestellungen, welche bis 12:00 an einem Werktag eingehen, erfolgt die Lieferung in der Regel binnen 8 Werktagen.

(5) Auf Wunsch erfolgt gegen Aufpreis in Höhe von EUR 12,70 eine Express-​Lieferung. Dabei erfolgt die Lieferung bei Bestellungen, die Montag bis Freitag jeweils vor 12.00 Uhr eingehen, am nächsten Tag. Waren, die so an einem Samstag oder Sonntag bestellt werden, werden in der Regel am darauf folgenden Dienstag ausgeliefert, sofern der vorherige Montag kein Feiertag ist.

(6) Die Auslieferung der Ware zu einem vom Ihnen genannten Wunschtermin ist möglich. Dazu muss die Bestellung drei Werktage vor dem Wunschtermin eingehen. Liegt der Wunschtermin auf einem Sonn- oder Feiertag, so erfolgt die Auslieferung gegen Aufpreis.

(7) Es wird darauf hingewiesen, dass Feiertage nicht bundeseinheitlich sind und die Serviceleistungen in unterschiedlichen Bundesländern erbracht werden. Die oben genannten Besonderheiten für Feiertage gelten daher für gesetzliche Feiertage in jeweils den Bundesländern, in denen Dienstleister an der Abwicklung einer Bestellung beteiligt sind.

(8) Sollte ein Artikel einmal nicht lieferbar sein, informieren wir Sie auf der Rechnung oder Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung.

§ 5 Zahlung, Fälligkeit, Eigentumsvorbehalt

(1) Der Kaufpreis wird mit der Lieferung fällig.

(2) Die Art der Zahlung ergibt sich aus den von ... aufgestellten Zahlungsweisen:

a) Ein Kunde/eine Kundin, der/die sich beim Erstkauf auf Rechnung und Banklastschrift registrieren lässt, hat die Möglichkeit, bis zu einem Warenwert von EUR 50,-​- einzukaufen.

b) Ein/e unregistrierte/r Kunde/Kundin hat die Möglichkeit, auf Rechnung und Banklastschrift bis zu einem Warenwert von EUR 50,-​einzukaufen.

c) Für die Zahlungsweise Kreditkarte gilt sowohl für den/die registrierte/n als auch den/die unregistrierte/n Kunden/Kundin ein Zahlungslimit von bis zu EUR 4.000,-​.

d) Wenn Sie die Lieferung per Nachnahme wünschen, bezahlen Sie bei der Übernahme der Sendung den Nachnahmebetrag an eine/n Mitarbeiter/in der Deutschen Post AG. Die Deutsche Post erhebt von Ihnen zusätzlich eine Einzahlungsgebühr von EUR 2,00.

(3) ... hat jedoch das Recht, vom Ihnen eine andere als die in der Bestellung gewählte Zahlungsart zu verlangen, sofern die Bonitätsprüfung nach Auffassung von ... hierzu Anlass gibt. Dies wird ... Ihnen nach Eingang der Bestellung mitteilen.

(4) Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, so hat ... das Recht, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen aktuellen Basiszinssatz zu verlangen, es sei denn, Sie weisen nach, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Die gelieferte Ware steht bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von ...

§ 6 Gewährleistung

(1) Die Produktabbildungen können vom Aussehen der gelieferten Produkte abweichen, insbesondere hinsichtlich Farbe und Größe. Insbesondere kann es nach Sortimentserneuerungen der Hersteller zu Veränderungen im Aussehen und in der Ausstattung der Produkte kommen. Mängelansprüche bestehen insofern nicht, als die Veränderungen für den Kunden zumutbar sind.

(2) Sofern die Ware mit Mängeln behaftet ist, werden wir in angemessener Zeit für Nacherfüllung, d. h. entweder für Ersatzlieferung oder für Beseitigung der Mängel sorgen. Ist die von Ihnen gewählte Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigem Kostenaufwand möglich, sind wir berechtigt, in der anderen Form nachzuerfüllen. Die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden durch uns getragen, oder ist eine angemessene Frist zur Nacherfüllung ergebnislos verstrichen, so haben Sie nach Ihrer Wahl das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages Kaufes oder Herabsetzung des Kaufpreises.

(3) Entscheiden Sie sich für die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Jedoch bleibt hierbei die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.

(4) Mängelansprüche verjähren in 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Ablieferung der Ware.

(5) Reparaturen von Waren, die auf Kundenwunsch durchgeführt werden und nicht im Rahmen der Gewährleistung erfolgen, werden nicht bei der ... durchgeführt, sondern an externe Unternehmen weitergegeben. Hierfür übernimmt die ... weder die Kosten noch die Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit.

§ 7 Schadensersatz

Schadensersatz wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Vertragsverhältnis ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen, jedoch nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu leisten, es sei denn, es handelt sich um wesentliche Vertragspflichten.

§ 8

(1) Eine Barauszahlung von Online-​Geschenkgutscheinen ist – auch teilweise – nicht möglich.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.4.1980 findet jedoch keine Anwendung.

(3) Beanstandungen sind unter der in § 1 genannten Adresse geltend zu machen.

§ 9 Rücknahme von Verpackungsmaterial

Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem "Grünen Punkt" der Duales System Deutschland AG oder dem ...
Der Kläger ist der Rechtsauffassung, dass § 4 Ziff. 3 sowie § 6 Ziff. 5 und § 7 der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam seien. Diese Bestimmungen würde einer Inhaltskontrolle nach § 305 ff. BGB nicht standhalten. § 4 Ziffer 3 der AGBs verstoße gegen §§ 266, 307 Abs. 2 und 308 Nr. 4 BGB. § 6 Ziffer 5 und 7 der AGBs sei mit § 309 Ziff. 7 a BGB nicht vereinbar. Der Verstoß gegen diese Vorschriften sei ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensnorm und somit unlauteres Verhalten, was nach § 4 Ziff. 11 UWG unzulässig sei.

Da der Beklagte auf die Abmahnung und auf die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung vom 28.06.2013 mit Schriftsatz seiner Anwälte vom 09.07.2013 ablehnend reagiert habe, erhob der Kläger mit Schriftsatz vom 11.12.2013 Klage und stellt nunmehr folgende Anträge:
  1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,-​- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr im Rahmen seiner AGB mit Verbrauchern folgende Klauseln wörtlich oder sinngemäß zu verwenden und/oder sich hierauf zu berufen:

    1. ... ist zur Teillieferungen berechtigt. Bei Teillieferungen trägt ... die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten.

      b. Reparaturen von Waren die auf Kundenwunsch durchgeführt werden und nicht im Rahmen der Gewährleistung erfolgen werden nicht bei ... durchgeführt sondern an externe Unternehmen weitergegeben. Hierfür übernimmt die ... weder die Kosten noch die Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit.

      Schadensersatz wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Vertragsverhältnis ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen jedoch nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zu leisten, es sei denn es handelt sich um wesentliche Vertragspflichten.

  2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 219,35 € nebst 8 Prozentpunkten über Basiszinssatz hieraus ab 19.12.2013 zu bezahlen.
Der Beklagte beantragt
Klageabweisung.
Er ist der Auffassung, dass die Teillieferungsklausel (§ 4 Ziff. 3) in der vorliegenden Form zulässig sei. Die Klauseln § 6 Ziff. 5 und § 7 würden die Haftungsbeschränkung ausdrücklich und unmissverständlich nur auf Gegenstände beziehen, nicht auf Haftungsbeschränkungen bezüglich Schäden an Leib, Körper und Gesundheit.

Dem Gericht lagen Urkunden vor.


Entscheidungsgründe:

Die zulässige Klage ist im Wesentlichen begründet. Der Kläger hat gegenüber dem Beklagten Anspruch auf Unterlassung der betreffenden aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß §§ 8, 4 Ziff. 11 UWG i. V. m. §§ 307 Abs. 2, 308 Ziff. 5, 309 Ziff. 2, 309 Ziff. 7 a BGB.

§ 4 Ziff. 3 der AGB (Berechtigung zur Teillieferung):

§ 266 BGB spricht dem Leistungsschuldner die Berechtigung zur Teillieferung ab. Allerdings ist diese Vorschrift dispositiv. Sie kann durch Individualvertrag wie AGBs geändert oder abgedungen werden.

Eine Klausel, welche eine allgemeine Geschäftsbedingung darstellt, ist zunächst auf ihren Inhalt auszulegen. Bei der Auslegung ist gemäß § 305 c Abs. 2 BGB bei Mehrdeutigkeit auf die für den Verwender schlechteste, also die kundenfeindlichste Auslegung abzustellen (vgl. Palandt, 73. Auflage, § 305 c Rdn. 18 m. Nachw.).

Die kundenfeindlichste Auslegung ist, dass die Klausel nicht nur die Lieferung regelt, sondern in das Vertragsgefüge eingreift. Bestellt ein Kunde beim Verwender fünf Gegenstände, kann der Verwender aber nur drei liefern, so würde dies bedeuten, dass seine Lieferung ohne weitere Erklärung von nur drei Gegenständen in Wirklichkeit ein neues Vertragsangebot über drei Gegenstände beinhaltet (§ 150 Abs. 2 BGB). Ist man mit dieser Abänderung nicht einverstanden, so kann sich der Verwender scheinbar zurecht auf die Klausel berufen. Dies verstößt gegen § 308 Ziff. 5 BGB.

Dass diese Auslegung der Klausel in diesem Sinne nicht abwegig ist, zeigt der Vergleich mit AGBs von Versandfirmen die im Termin vom 21.01.2014 mit Einverständnis der Parteien eingeführt und erörtert wurden. Danach verwendet z. B. der ... oder der ... bei Nichtlieferbarkeit aller bestellten Teile eine Klausel, die regelt, dass dem Kunden vor Annahme der Bestellung Information zukommt. Damit verfahren diese Verwender nach § 308 Ziff. 5 b) BGB.

Selbst wenn man die Klausel nur im Sinne einer Teillieferung der Vertragsgegenstände auslegt, so verstößt sie gegen Vorschrift nach §§ 307 Abs. 2, 309 Ziff. 2 BGB. Denn liefert der Verwender einen Teil der Lieferung nicht, so sind die Fragen der Inverzugsetzung bezüglich eines Teils oder der daran anschließenden Frage eines Teilrücktritts oder Gesamtrücktritts vom Vertrag völlig offen gelassen. Bedenkt man dazu, dass gemäß § 5 Ziff. 1 der AGBs von dem Kunden die Zahlung der gesamten Lieferung verlangt, so ist hier deutlich, dass hier Nachteile des Kunden vorliegen (vgl. Stuttgart NJW RR 95, 116).

§ 6 Ziff. 1 und § 7 der AGBs (Haftungsbeschränkung):

Diese Bestimmungen verstoßen gegen § 309 Ziff. 7 a BGB. Die Haftungsbeschränkung unterscheidet hier nämlich nicht zwischen Schäden an Leben, Körpergesundheit und sonstigen Schäden. Ein eindeutiger Bezug auf Sachschäden ist nicht erkennbar. Ein Mangelfolgeschaden aus den Produkten ist auch nicht offensichtlich undenkbar. So kann sich z. B. ein Kunde an einem scharfkantigen Teil eines Briefkastens verletzen oder die Auswahl der Drittfirma ist derart grob fahrlässig, dass bei deren Tätigkeit über einen Mangelfolgeschaden des Produkts ein Kunde an der Gesundheit Beeinträchtigungen erleidet.

§§ 307 Abs. 2, 308 Ziff. 5, 309 Ziff. 7 a BGB Markverhaltensnormen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, verschaffen dem Verwender gegenüber den Mitbewerbern einen Wettbewerbsvorteil. Die Verwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt eine geschäftliche Handlung dar, die unlauter ist, weil die gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich Markverhaltensregeln im Interesse des Verbrauchers oder sonstigen Marktteilnehmern sind und diese werden verletzt (vgl. hierzu Köhler/Bornkamm, 31. Auflage, § 4 Rdn. 11.156 c ff.).

Nebenentscheidungen:

Die Abmahnkosten beruhen auf § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG. Die Zinsen beruhen auf §§ 286, 288 BGB. Es war lediglich von einem Zinssatz in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auszugehen, weil die Abmahnung keine Entgeltleistung darstellt.

Die Androhung der Ordnungsmittel erfolgte nach § 890 ZPO.

Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 91, 92 Abs. 2 ZPO, die Entscheidung bezüglich der vorläufigen Vollstreckbarkeit auf § 709 ZPO.

Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 3 ZPO i. V. m. §§ 3, 63 GKG.



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