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Bonuspunke - Treueprämien

Bonuspunke - Treueprämien - Sammelaktionen




Gliederung:


-   Allgemeines
-   Weiterführende Links
-   Vorzeitiger Abbruch
-   Apotheken
-   Flugprämienprogramme



Weiterführende Links:


Gutscheine

Prepaidguthaben

Angebote und/oder Erbringung von Dienstleistungen über das Internet

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Allgemeines:


BGH v. 17.07.2008:
Zwar sind Werbeaktionen, mit denen die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt wird, im Hinblick auf die besondere Schutzbedürftigkeit jugendlicher Verbraucher wettbewerbswidrig. Das gilt jedoch nicht für jede gezielte Beeinflussung von Minderjährigen. Auch ist nicht jede an Minderjährige gerichtete Sammel- und Treueaktion unzulässig. Abzustellen ist bei besonders schutzbedürftigen Zielgruppen auf den durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher dieser Gruppe. Werden Schokoriegel während der Werbeaktion zum üblichen Preis und unter klar verständlichen Teilnahmebedingungen verkauft, ist eine Bonus-Punkte-Aktion nicht zu beanstanden.

OLG Köln v. 05.05.2020:
Ein „Sofortbonus“, der nicht zeitnah und quasi automatisch, sondern erst nach einer Aufforderung gewährt wird, ist irreführend und wettbewerbsrechtlich unzulässig.

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Vorzeitiger Abbruch:


OLG Köln v. 10.08.2012:
Der Verbraucher ist an befristete Verkaufsaktionen im Einzelhandel gewöhnt und erwartet (vorbehaltlich allenfalls einer Insolvenz des Unternehmens), dass der angegebene Aktionszeitraum eingehalten wird. Insbesondere rechnet er nicht damit, dass derartige Rabattaktionen bei großem Erfolg verkürzt werden könnten. Wird eine zeitlich befristete Aktion wegen zu großen Ansturms vorzeitig abgebrochen, ist dies wettbewerbswidrig.

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Apotheken:


Internetapotheke

Apotheken-Rabatte - Bonusgewährung durch Apotheken

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Flugprämienprogramme:


Flugtickets

Reisen

BGH Urteil vom 28.01.2010:
Eine Klausel in den Teilnahmebedingungen für das Flugprämienprogramm eines Luftverkehrsunternehmens, nach der bei einer Kündigung des Teilnehmervertrags durch das Luftverkehrsunternehmen oder bei Beendigung des Prämienprogramms erworbene und bis dahin innerhalb von fünf Jahren nach Flugdatum gegen Prämienflüge einlösbare Bonuspunkte ihre Gültigkeit sechs Monate nach Zugang der Kündigung verlieren, benachteiligt den Flugreisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam.

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