Ein „Sofortbonus“, der nicht zeitnah und quasi automatisch, sondern erst nach einer Aufforderung gewährt wird, ist irreführend und wettbewerbsrechtlich unzulässig. |
"Den angegeben Bonus gewährt der Anbieter einmalig für den Anbieterwechsel, Der Bonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen. (...)". |