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Datenschutz - Recht auf Vergessenwerden

Datenschutz - Das Recht auf Vergessenwerden, insbesondere gegenüber Suchmaschinen




Gliederung:


-   Weiterführende Links
-   Allgemeines
-   Verfassungsrecht
-   Europaecht



Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO)

Auskunftsanspruch des Betroffenen

Soziale Netzwerke

Facebook

Suchmaschinen

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Allgemeines:


OLG Köln v. 08.11.2018:
  1.  Es kann vernünftigerweise vom Anbieter einer Suchmaschine nicht erwartet werden, dass er sich vergewissert, ob die von den Suchprogrammen aufgefundenen Inhalte rechtmäßig ins Internet eingestellt worden sind, bevor er diese auffindbar macht. Einer Pflicht des Anbieters einer Suchfunktion, Nachforschungen zur Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung der von Suchmaschinen aufgefundenen Inhalte anzustellen (proaktive Prüfungspflicht), stehen Aufgabe und Funktionsweise der Suchmaschinen entgegen.

  2.  Den Betreiber einer Suchmaschine treffen erst dann spezifische Verhaltenspflichten, wenn er durch einen konkreten Hinweis Kenntnis von einer offensichtlichen und auf den ersten Blick klar erkennbaren Rechtsverletzung erlangt hat. Ein solcher Hinweis ist erforderlich, um den grundsätzlich nicht zur präventiven Kontrolle verpflichteten Diensteanbieter in die Lage zu versetzen, in der Vielzahl der indexierten Internetseiten diejenigen auffinden zu können, die möglicherweise die Rechte Dritter verletzen. Diese Grundsätze gelten auch, wenn sich der Einsatz der Suchmaschine auf die Bildersuche beschränkt, da die maßgebliche Interessenlage vergleichbar ist.



OLG Karlsruhe v. 10.06.2020:
Die auch bei einem Anspruch auf Löschung von Suchergebnissen gegen einen Internet-Suchmaschinenbetreiber aus Art. 17 DS-GVO („Recht auf Vergessenwerden“) erforderliche umfassende Interessenabwägung richtet sich nach eigenen Maßstäben; die zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht (§§ 823, 1004 BGB) entwickelten Grundsätze können nicht ohne weiteres übertragen werden.

BGH v. 27.07.2020 (I):
Zu den Voraussetzungen eines Auslistungsanspruchs gegen den Verantwortlichen eines Internet-Suchdienstes nach Art. 17 DS-GVO - Recht auf Vergessenwerden

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Verfassungsrecht:


BVerfG v. 06.11.2019:
Soweit Betroffene von einem Suchmaschinenbetreiber verlangen, den Nachweis und die Verlinkung bestimmter Inhalte im Netz zu unterlassen, sind in die danach gebotene Abwägung neben den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen (Art. 7 und Art. 8 GRCh) im Rahmen der unternehmerischen Freiheit der Suchmaschinenbetreiber (Art. 16 GRCh) die Grundrechte der jeweiligen Inhalteanbieter sowie die Informationsinteressen der Internetnutzer einzustellen.

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Europaecht:


BGH v. 27.07.2020 (II):
Vorabentscheidungsersuchen: Voraussetzungen eines Auslistungsanspruchs gegen den Verantwortlichen eines Internet-Suchdienstes nach Art. 17 DS-GVO einschließlich der Veröffentlichung von thumbnails

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