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Preisanpassungsklauseln - Einbeziehung von AGB - Sonderkündigungsrech

Preisanpassungsklauseln - Preiserhöhung




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Stichwörter zum Thema Preisangaben im Onlinehandel

PAngV - Preisangabenverordnung

Preisangaben im Internethandel

Angabe des Grundpreises je Mengeneinheit bei Fertigpackungen

Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer

Versandkosten

Verkaufsförderungsmaßnahmen

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Allgemeines:


OLG Frankfurt am Main v. 17.12.1981:
Eine Preisanpassungsklausel eines Reiseveranstalters an sich ändernde Flugtarife ist unwirksam, wenn sie ohne Einschränkungen gilt und nicht die Möglichkeit bietet, sich vom Vertrage zu lösen.

AG Gotha v. 09.11.2007:
Eine Berufung auf eine in AGB enthaltene Preisanpassungsklausel ist nur wirksam, wenn deren Verwender beweist, dass die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.

BGH v. 15.11.2007:
Eine Berufung auf eine in AGB enthaltene Preisanpassungsklausel ist nur wirksam, wenn deren Verwender beweist, dass die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.

BGH v. 29.04.2008:
Um die Billigkeit einer Erhöhung des Gaspreises darzulegen, muss der Gasversorger nicht dartun, dass er mit der Erhöhung eine bestehende marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht. - Eine Klausel in einem Gassondervertrag, die den Gasversorger berechtigt, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch seinen Vorlieferanten erfolgt, benachteiligt den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam.



OLG Schleswig v. 14.05.2009:
Preisanpassungsklauseln in den AGB eines Mobilfunkanbieters sind nur dann zulässig, wenn die Befugnis des Verwenders zu Preisanhebungen von Kostenerhöhungen abhängig gemacht wird und die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offen gelegt werden, so dass der andere Vertragsteil bei Vertragsschluss die auf ihn zukommenden Preissteigerungen einschätzen kann.

OLG Rostock v. 10.06.2015:
Der unterbliebene Hinweis auf die Möglichkeit gerichtlicher Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB lässt eine Preisanpassungsklausel jedenfalls dann als irreführend erscheinen, wenn zugleich die Möglichkeit der Kündigung dargestellt und drucktechnisch hervorgehoben wird.

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