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"Der Zweck dieser meist privatwirtschaftlich getragenen „Siegel“ bzw. „Zeichen“ soll sein, einerseits dem Verbraucher positive Hinweise über die Qualität oder Beschaffenheitsmerkmale eines Produktes zu liefern und andererseits den Hersteller eines Produktes als besonders vertrauenswürdigen Anbieter herauszustellen.
Das Logo oder Bildzeichen selbst enthält an sich keine qualitative Aussage. Inwieweit und mit welcher Spezifizierung ein Prüf- oder Gütesiegel tatsächlich eine besondere Produkt-Qualität repräsentiert, ergibt sich meist nur aus den zugrundeliegenden Bestimmungen, Regeln oder sonstigen zeichenbezogenen Darlegungen. Auf der Web-Seite der VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. werden vier Bewertungskategorien genannt, die für die Beurteilung von „Gütezeichen“ maßgeblich sein können:
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Anspruch: nach welchen Kriterien wird beurteilt?
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Unabhängigkeit: sind anerkannte und unabhängige Institute bei der Festlegung der Kriterien beteiligt?
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Überprüfbarkeit: erfolgt eine Kontrolle durch anerkannte und unabhängige Institute?
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Transparenz: werden alle Kriterien und Bewertungsmaßstäbe offengelegt?
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Gütesiegel haben manchmal einen ähnlichen Stellenwert wie Normen oder Richtlinien, können dabei aber stärker an den Werbe- und Image-Interessen der Produkt-Anbieter oder ihrer „Gütegemeinschaft“ orientiert sein. Dennoch können sich besonders vertrauenswürdige Zeichensysteme zu einem Standard mit besonderer Wertschätzung entwickeln."
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