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Nikotinkonzentration bis max. 20mg pro 1ml Liquid
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Nachfüllfläschchen bis max. 10ml Liquid Fassungsvermögen
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Aromen werden nicht generell verboten, können aber von den Mitgliedsstaaten verboten werden
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E-Zigaretten sollen Nikotin auf gleichmäßigem Niveau unter normalen Gebrauchsbedingungen abgeben
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Wenn Einweg-E-Zigaretten und nachfüllbare Tanks sowie Einwegkartuschen mit nikotinhaltigem Liquid verkauft werden, dürfen diese max. 2ml Liquid Fassungsvermögen haben. Diese Volumenbegrenzung gilt also nicht für nachfüllbare Tanks, die ohne nikotinhaltiges Liquid verkauft werden
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E-Zigaretten und Nachfüllfläschchen müssen einen Mechanismus haben, der ein Auslaufen beim Nachfüllen verhindert
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E-Zigaretten müssen kindergesichert sein
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Werbeverbot für E-Zigaretten
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Wenn bestimmte Produkte / Marken ernsthafte Risiken für die menschliche Gesundheit beinhalten, werden diese vom Markt verbannt
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Wenn drei EU-Mitgliedsstaaten ein Verbot (eines Produktes) erlassen, ist die Kommission berechtigt, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ein EU-weites Verbot zu erlassen
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