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Kreditkartengeschäfte

Kreditkartengeschäfte - Zahlung mit Kreditkarte




Gliederung:


-   Weiterführende Links
-   Allgemeines
-   Karteneinsatz bei verbotenen Glückspielen
-   Kreditkartenscreening durch Staatsanwaltschaft






Allgemeines:


BGH v. 25.09.2001:
Anfrage des XI. BGH-Senats an den VIII. Senat zur Eigenschaft des Vertrages zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragspartner als Forderungskauf

BGH v. 16.04.2002:
Das Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen ist nicht als Forderungskauf, sondern als abstraktes Schuldversprechen anzusehen. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditkartenunternehmen, die Vertragsunternehmen verschuldensunabhängig mit dem vollen Risiko einer missbräuchlichen Verwendung der Kreditkarte durch unberechtigte Dritte im sog. Telefon- oder Mailorderverfahren belasten, verstoßen gegen § 9 AGBG.

BGH v. 13.01.2004:
Auch im Mailorderverfahren ist das Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen nicht als Forderungskauf, sondern als abstraktes Schuldversprechen anzusehen. Dabei haben beide Beteiligte Sorgfalts- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Schadensersatzansprüchen aus positiver Vertragsverletzung führen können.

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Karteneinsatz bei verbotenen Glückspielen:


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LG München v. 28.02.2018:
Dass der seinenDer Kartenbenutzer kann einem Kreditkartenunternehmen grundsätzlich nicht entgegenhalten, dass die Belastung bei einem illegalen Glückspiel erfolgte. Ein Kreditkartenunternehmen ist nicht verpflichtet, von seinem Vertragspartner genutzte Glücksspielangebot mit der „WHITE-LIST“ der deutschen Bundesländer abzugleichen, um eine evtl. Illegalität zu erkennen.

OLG München v. 06.02.2019:
Dass der seinen Spieleinsatz mittels Kreditkarte begleichende Spieler gegenüber dem Glücksspielanbieter mangels Vorliegens einer Erlaubnis zum Veranstalten von Casinospielen nach § 134 BGB nicht verpflichtet ist, den Spieleinsatz zu bezahlen, wirkt sich nicht auf dem Anspruch des Kreditkartenunternehmers gegen den Karteninhaber aus.

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Kreditkartenscreening durch Staatsanwaltschaft:


BVerfG v. 17.02.2009:
Die Abfrage von Kreditkartendaten, die sich auf eine konkret beschriebene Tathandlung beziehen, berührt die Kreditkarteninhaber, welche die Tatkriterien erfüllten und deren Daten daher an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurden, zwar in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. § 161 Abs. 1 StPO genügt den Anforderungen an eine Ermächtigungsgrundlage für einen Eingriff dieser Art und dieses Umfangs. Ein Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft, das darauf gerichtet ist, dass Private in den bei ihnen gespeicherten Daten maschinell nach Personen suchen, gegen die sich aufgrund konkret beschriebener Umstände der Verdacht einer Straftat richtet, kann auf diese Ermächtigungsgrundlage gestützt werden. Eine darüber hinausgehende Spezialermächtigung ist nicht deswegen erforderlich, weil der Staat sich so Daten verschafft, die von den Dateninhabern nicht für seinen Zugriff bestimmt waren, oder weil die Ermittlungsmaßnahme heimlich erfolgte.

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