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Werbung mit „Outlet-Factory-Verkauf“

Werbung mit „Outlet-Factory-Verkauf“




Gliederung:


-   Allgemeines



Allgemeines:


Stichwörter zum Thema Werbung

Einzelne Werbeaussagen

OLG Hamburg v. 22.06.2000:
Wer in der Werbung auf bekannte Designer/Hersteller hinweist und in diesem Zusammenhang die Bezeichnung „Designer Outlet“ verwendet, verstößt gegen UWG § 3.

OLG Nürnberg v. 14.08.2001:
Die Bezeichnung "factory outlet" für ein Augenoptikergeschäft mit umfassendem Leistungsangebot ist irreführend..

BGH v. 24.09.2013:
Die tatrichterliche Feststellung, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Bezeichnungen „Factory Outlet“ und „Outlet“ im Sinne eines Fabrikverkaufs verstehen und dort aus der Produktion des Anbieters stammende Waren erwarten, die unter Ausschaltung des Groß- und Zwischenhandels besonders preiswert angeboten werden, begegnet keinen Bedenken (Matratzen Factory Outlet).

OLG Stuttgart v. 24.07.2014:
Der angesprochene Verkehr versteht unter dem Begriff "Outlet" einen Hinweis auf einen Herstellerverkauf außerhalb der eigentlichen Produktionsstätte unter Ausschaltung des Zwischenhandels, bei dem er deshalb besonders günstige Preise erwartet, die dem Verkauf zu Fabrikpreisen entsprechen.



LG Berlin v. 05.04.2016:
Der Begriff des "Outlets" ist einfach und naheliegend. Ein durchschnittlich aufmerksamer, informierter und verständiger Verbraucher versteht unter dem Begriff "Outlet" einen Fabrikverkauf, bei dem aufgrund der Ausschaltung von Handelsstufen ein günstigerer Preis als im Einzelhandel angeboten werden kann. Es ist unzutreffend, dass der Begriff des Outlets im Internet in einen anderen Kontext gesetzt werde, nämlich "Outlet" mit "Sale" gleichgesetzt werde und lediglich günstige Angebote bezeichne.

LG Leipzig v. 24.06.2016::
Der durchschnittlich aufmerksame, informierten und verständige Verbraucher versteht die Bezeichnung "Outlet" im Sinne eines Fabrikverkaufs, zumindest aber im Sinne eines solchen Verkaufes durch mit dem Hersteller gesellschaftsrechtlich oder sonst verbundener Unternehmen. Dabei geht der Verbraucher davon aus, dass auf Grund einer solchen Verknüpfung der Verkaufsstelle mit dem Hersteller der Zwischenhandel ausgeschaltet ist und dadurch ein besonderer Preisvorteil entsteht, der in seiner konkreten Form im normalen Einzelhandel nicht gewährt werden kann. Eine Irreführung derjenigen, welche "Outlet" im hergebrachten Sinn verstehen, ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass schon durch das Angebot im Internet an sich und/oder die Aufmachung der Internetseite darauf schließen lasse, dass gerade kein Verkauf durch den Hersteller erfolgt.

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