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Der durchschnittlich aufmerksame, informierten und verständige Verbraucher versteht die Bezeichnung "Outlet" im Sinne eines Fabrikverkaufs, zumindest aber im Sinne eines solchen Verkaufes durch mit dem Hersteller gesellschaftsrechtlich oder sonst verbundener Unternehmen. Dabei geht der Verbraucher davon aus, dass auf Grund einer solchen Verknüpfung der Verkaufsstelle mit dem Hersteller der Zwischenhandel ausgeschaltet ist und dadurch ein besonderer Preisvorteil entsteht, der in seiner konkreten Form im normalen Einzelhandel nicht gewährt werden kann. Eine Irreführung derjenigen, welche "Outlet" im hergebrachten Sinn verstehen, ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass schon durch das Angebot im Internet an sich und/oder die Aufmachung der Internetseite darauf schließen lasse, dass gerade kein Verkauf durch den Hersteller erfolgt.
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