LG Wuppertal v. 20.12.2006:
Auf eine Internetdatenbank ohne interaktive Bestellmöglichkeit findet das Teledienstegesetz keine Anwendung; Datenbanken benötigen daher kein Impressum.
OLG Frankfurt am Main v. 05.01.2016:
Der Herausgeber eines Adressverzeichnisses haftet unter dem Gesichtspunkt der Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten für irreführende Einträge und Anzeigen auch nach einem entsprechenden Hinweis nur dann, wenn die Rechtsverletzung ohne weitere Nachforschungen zweifelsfrei und unschwer zu erkennen ist; daran fehlt es, wenn ein Dritter zwar behauptet, eingetragene Unternehmen seien unter den angegebenen Adressen nicht existent und auch nicht im Handelsregister eingetragen, hierfür jedoch als einzigen Beleg nur seine eigene eidesstattliche Versicherung vorlegt.
OLG München v. 03.12.2009:
Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung, wenn ein Datenbankanbieter eine Arzneimitteldatenbank, die Werbung von Pharmaunternehmen enthält, Ärzten kostenlos zur Verfügung stellt.
BGH v. 17.08.2011:
Das Angebot einer durch Werbung finanzierten und deswegen für Ärzte kostenlosen Datenbank, die diesen Informationen und Hinweise für die Verordnung von Arzneimitteln gemäß § 73 Abs. 8 SGB V gibt, stellt keine Werbegabe im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG, § 33 Abs. 2 der Berufsordnung für die bayerischen Ärzte dar (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Juni 1990, I ZR 240/88, GRUR 1990, 1041 = WRP 1991, 90 - Fortbildungs-Kassetten) (Arzneimitteldatenbank).
OLG Hamburg v. 16.04.2009:
Der Vertrieb einer Software, die es ermöglicht, in einem automatisierten Verfahren in sehr kurzen Zeitabständen Suchanfragen bei mehreren Online-Automobilbörsen gleichzeitig durchzuführen, und die dort Daten über die gefundenen Fahrzeuge entnimmt und dem Nutzer anzeigt, so dass dieser nicht mehr die Internetseite der Online-Automobilbörse aufsuchen muss, verletzt nicht das Datenbankherstellerrecht des Betreibers der Online-Automobilbörse (AUTOBINGOOO).
OLG Hamburg v. 18.08.2010:
Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass der Vertreiber einer Software, die in einem automatisierten Verfahren Online-Automobilbörsen in der Weise durchsucht, dass der Softwarenutzer die Verkaufsanzeigen ohne Besuch der einzelnen Online-Automobilbörsen nutzen kann, nicht das Datenbankherstellerrecht des Betreibers einer frei nutzbaren Online-Automobilbörse verletzt. Die Nutzer entnehmen weder bei der einzelnen Suchanfrage noch in der kumulativen Wirkung mehrerer Suchanfragen einen quantitativ oder qualitativ wesentlichen Teil der Datenbank. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Entscheidung "Elektronischer Zolltarif" des BGH (GRUR 09, 852). Die automatisierte Suche läuft nicht einer normalen Auswertung der Datenbank zuwider oder beeinträchtigt die berechtigten Interessen des Betreibers der Online-Automobilbörse unzumutbar (AUTOBINGOOO II)..
BGH v. 22.06.2011:
Wiederholte und systematische Vervielfältigungen nach Art oder Umfang unwesentlicher Teile einer Datenbank, die nicht darauf gerichtet sind, durch ihre kumulative Wirkung die Datenbank in ihrer Gesamtheit oder zu einem wesentlichen Teil wieder zu erstellen, laufen einer normalen Auswertung der Datenbank nicht zuwider und beeinträchtigen die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers nicht unzumutbar im Sinne des § 87b Abs. 1 Satz 2 UrhG (Automobil-Onlinebörse)..
BGH v. 22.06.2011:
Das Inverkehrbringen einer Software, mit der Inhalte von Internetseiten abgerufen werden können, die deren Betreiber ohne Einschränkungen öffentlich zugänglich gemacht hat, stellt nicht allein deshalb eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers im Sinne des § 4 Nr. 10 UWG dar, weil die Software es Nutzern erspart, die Internetseite des Betreibers aufzusuchen und die zur Finanzierung der Internetseite eingestellte Werbung zur Kenntnis zu nehmen (Automobil-Onlinebörse)..
OLG Köln v. 12.12.2014:
Ist aufgrund einer Beanstandung der Ordnungsbehörde bekannt, dass für ein Unternehmen geschaltete Einträge in öffentlichen Verzeichnissen fehlerhaft sind und einen Verstoß gegen § 49 Abs. 4 S. 5 PBefG darstellen, entspricht es dem Gebot fachlicher Sorgfalt (§ 3 Abs. 2 S. 1 UWG), dass das Unternehmen dafür sorgt, dass die Einträge berichtigt werden.
OLG Frankfurt am Main v. 22.09.2015:
Ordnet der Verlag eines Branchenverzeichnisses einen Telefoneintrag in eine bestimmte Rubrik ein und entsteht dadurch ein irreführender Brancheneintrag, ist der Verlag hierfür grundsätzlich wettbewerbsrechtlich nicht verantwortlich, da hierin in der Regel keine geschäftliche Handlung unter dem Gesichtspunkt der Förderung fremden Absatzes gesehen werden kann. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Verlag in Kenntnis der falschen Einordnung die Rubrizierung fortsetzt (im Streitfall bejaht).
VG Köln v. 12.09.2002:
Ein privater Betreiber einer juristischen Urteilsdatenbank hat gegen die Justizverwaltungen oder die Gerichte keinen Anspruch auf Belieferung mit den Datensätzen, die jeweils der teilprivatisierten Juris-GmbH im Rahmen ihrer vertraglichen Regelungen mit der Bundesrepublik geliefert werden..
LG Hamburg v. 15.06.2015:
Übernimmt ein Anbieter von Krankenversicherungsleistungen die Leistungsdetails einschließlich ihrer Einordnung in bestimmte Leistungs- und Versorgungsbereiche aller gesetzlichen Krankenkassen aus einer hierfür eigens erstellten stets aktualisierten Datenbank nahezu identisch in seine eigenen Fragebögen, so ist dies eine unrechtmäßige Verletzung des urheberrechtlichen Datenbankschutzes..
BGH v.17.07.2003:
Das Setzen von Hyperlinks auf Artikel, die vom Berechtigten im Internet als Bestandteile einer Datenbank öffentlich zugänglich gemacht worden sind, ist keine dem Datenbankhersteller vorbehaltene Nutzungshandlung. Das Datenbankherstellerrecht aus § 87b Abs. 1 Satz 2 UrhG wird nicht verletzt, wenn aus Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln, die in einer Datenbank gespeichert sind, durch einen Internet-Suchdienst einzelne kleinere Bestandteile auf Suchwortanfrage an Nutzer übermittelt werden, um diesen einen Anhalt dafür zu geben, ob der Abruf des Volltextes für sie sinnvoll wäre. Dies gilt auch dann, wenn der Suchdienst dabei wiederholt und systematisch im Sinne des § 87b Abs. 1 Satz 2 UrhG auf die Datenbank zugreift (Paperboy).
OLG Hamm v. 26.02.2008:
Bei einer aus einer Printausgabe hervorgegangenen Online-Zeitschrift mit ehemals gedruckten Beitragen handelt es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Sammelwerk im Sinne von § 4 I UrhG. Danach werden Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönlich geistige Schöpfung sind, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts - hier der Autoren an den einzelnen Artikeln - wie selbständige Werke geschützt. Wird die Printausgausgabe 1:1 online übernommen, muss der Urheber der Artikel und der ursprünglichen Systematik wirtschaftlich am Online-Erfolg beteiligt werden.