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die Beklagte zu verurteilen,
1. |
es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten, zu unterlassen, für den Verkauf von Kraftfahrzeugen mit der Behauptung "... da wo der Händler kauft!" zu werben und/oder
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2. |
im Internet im Impressum nicht den gesetzlichen Vertreter, die Handelsregistereintragung sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27 a UStG anzugeben.
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