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Amazon-Suchmaschine und Markenrechtsverletzungen

Amazon-Suchmaschine und Markenrechtsverletzungen




Gliederung:


-   Allgemeines



Allgemeines:


Amazon

Suchmaschinen

Suchmaschinen und Störerhaftung

LG Köln v. 04.03.2015:
Eine Kennzeichnungsverletzung kann vorliegen, wenn der Kunde nach Eingabe eines geschützten Zeichens in die Suchfunktion einer Internet-Handelsplattform auf eine durch einen Algorithmus generierte Ergebnisliste geführt wird, in der nur Produkte von Mitbewerbern ohne eindeutigen Hinweis darauf gezeigt werden, dass es sich dabei nicht um Produkte des Zeicheninhabers handelt.

LG Berlin v. 02.06.2015:
Amazon verletzt keine fremden Markenrechte, wenn bei einer Suche auf Amazon nach einer bestimmten Markenware auch Produkte von Mitbewerbern des Markeninhabers angezeigt werden, weil es der Erwartung von Nutzern der Amazon-Plattform entspricht, beim Suchen auch anderweitige Produkte angezeigt zu bekommen.

OLG Köln v. 20.11.2015:

   Werden bei der Eingabe eines geschützten Zeichens in die Suchfunktion einer Internet-Handelsplattform in der Ergebnisliste nur Produkte von Mitbewerbern ohne Hinweis darauf gezeigt, dass es sich dabei nicht um Produkte des Zeicheninhabers handelt, so kann darin eine Zeichenverletzung liegen.

In diesem Fall ist es unerheblich, dass die Ergebnisliste durch einen Algorithmus generiert worden ist, der frühere Nutzeranfragen auswertet. Der Betreiber einer Plattform, der einen solchen Algorithmus einsetzt, muss sich die von diesem generierten Ergebnisse zurechnen lassen.

Wenn auf die Eingabe von beschreibenden Begriffen (hier "need", "for", "seat") dagegen ein Produkt angezeigt wird, in dessen Beschreibung die eingegebenen Begriffe enthalten sind, liegt darin keine Verletzung der Rechte des Inhabers eines Zeichens, das aus diesen Begriffen zusammengesetzt ist (hier "NEEDforSEAT").



OLG Frankfurt am Main v. 11.02.2016:
Eine die Herkunftsfunktion einer fremden Marke beeinträchtigende Benutzung liegt auch dann vor, wenn die Suchfunktion eines online-Verkaufsportals in der Weise beeinflusst wird, dass bei Eingabe der Marke in ein Suchfeld und Betätigung der Suchfunktion unter einer die Marke wiederholenden Überschrift eine Trefferliste erscheint, in der auch Angebote nicht vom Markeninhaber stammende Waren erscheinen; dies gilt jedenfalls, wenn diese Angebote nicht abgesetzt, sondern im Rahmen einer einheitlichen Ergebniszusammenstellung erscheinen und sich nicht unschwer als Wettbewerbsprodukte erkennen lassen.

OLG München v. 12.05.2016:
Werden die Kunden bei Eingabe eines mit einer Marke identischen Zeichen in die interne Suchmaschine einer Internethandelsplattform zu Konkurrenzangeboten geleitet, wird die Lotsenfunktion und damit die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt (Ortlieb).

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