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Alkoholhandel im Internet

Der Internethandel mit Alkohol




Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links
-   Allgemeines



Einleitung:


Der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken über das Internet spielt eine nicht gerade unbedeutende Rolle; hauptsächlich Weine und Biere, aber auch andere Spirituosen, sind die hauptsächlichsten Umsatzträger. Dabei sind bei dieser Produktsparte durchaus einige besondere gesetzliche Vorgaben zu beachten.

Jugendschutz und Preisauszeichnungen liefern die häufigsten Stolperfallen und können bei ungenügender Beachtung schnell zu teuren Abmahnungen führen. Beim erforderlichen Jugendschutz liegt das Schwergewicht auf einer verlässlichen Altersverifikation.



Für Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier,Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken liegt die zu beachtende Altersgrenze bei der Vollendung des 16. Lebensjahres, bei sonstigen alkoholischen Getränken bei Vollendung des 18. Lebensjahres.

Neben dem Preis inkl. MwSt + Versandkosten sind die Grundpreise für 1 Liter anzugeben.

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Weiterführende Links:


Jugendschutz

Stichwörter zum Thema Preisangaben im Onlinehandel

Der Online-Handel mit Tabakwaren

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Allgemeines:


LG Koblenz v. 13.08.2007:
Der Internet-Versandhandel von Tabakwaren unterfällt nicht den jugendschutzrechtlichen Beschränkungen für die Abgabe in der Öffentlichkeit nach § 10 JuSchG, denn der Fernabsatz bzw. Versandhandel wird von dem Wortlaut der Bestimmung nicht erfasst. Der Vertrieb von Tabakwaren via Internet (auch) an Jugendliche unter 16 Jahren stellt damit keinen Wettbewerbsverstoß dar.

LG Bochum v. 23.01.2019:
   Der Internethandel mit alkoholischen Getränken ist unzulässig, sofern nicht vor dem Versand durch ein anerkanntes Altersverifikations-System zuverlässig sichergestellt wird, dass der Verbraucher

   bei Bier, Wein, weinähnlichen Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier,Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat

und

bei anderen alkoholischen Getränken volljährig ist

und

   die alkoholischen Getränke in einer Weise versandt werden, die regelmäßig sicherstellt, dass sie dem volljährigen Kunden, an den sie adressiert sind, persönlich ausgehändigt wird (beispielsweise durch die Zusatzleistung "Persönliche Übergabe" bei der gewählten Versandart)


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