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| der Antragsgegnerin zu 1.) und dem Antragsgegner zu 2.) wird aufgegeben, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro -ersatzweise Ordnungshaft- oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die jeweilige Haft für die Antragsgegnerin zu 1.) an dem Geschäftsführer zu vollstrecken ist, zu unterlassen,
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| zum Zwecke des Versandhandels alkoholische Getränke innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu bewerben und/oder bewerben zu lassen und/oder feilzubieten und/oder feilbieten zu lassen oder zu verkaufen und/oder verkaufen zu lassen,
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| sofern nicht vor dem Versand zuverlässig sichergestellt wird (Exemplarisch durch das Verfahren Q der "D1") dass der Verbraucher bei Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein oder Mischung von Bier mit nichtalkoholischen Getränken das 16. Lebensjahr vollendet und bei anderen alkoholischen Getränken volljährig ist und die alkoholischen Getränke in einer Weise versandt werden, die regelmäßig sicherstellt, dass sie dem volljährigen Kunden, an sie adressiert ist, persönlich ausgehändigt wird (Exemplarisch durch die Zusatzleistung "Persönliche Übergabe" bei der Versandart "E3).
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