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Liefergebiet - Vertriebsländer - Einschränkung durch Disclaimer

Liefergebiet - Vertriebsländer - Einschränkung des Verbreitungsgebiets durch Disclaimer




Gliederung:


-   Einleitung
-   Allgemeines
-   Einschränkung des Vertriebsgebiets durch Disclaimer
-   Kein Bezug zum deutschen Markt



Einleitung:


Die Bereitschaft des Webshophändlers, im vermeintlichen Kundeninteresse und zur eigenen Gewinnmaximierung in alles Länder der Welt zu liefern, birgt die Gefahr in sich, mit dem Angebot oder dessen Gestaltung gegen zwingende Verbraucherschutznormen im Land des Kunden zu verstoßen.

Kann und will der Verkäufer nicht sämtliche Verbraucherschutzrechte in allen Ländern einhalten, dann sollte er - z. B. durch einen Disclaimer - sein Liefergebiet deutlich auf diejenigen Märkte einschränken, auf denen er Handel treiben und sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten will.




Gerade auch ein deutschsprachiges Angebot lässt offen, ob nicht außer Deutschland auch der sonstige deutschsprachige Raum (Österreich, Schweiz) beliefert werden soll. Das kann schnell zu Wettbewerbsverstößen führen, weil z. B. Deutschland und Österreich verschiedene Fristen für die Ausübung des Widerrufsrechts haben (die Schweiz kennt überhaupt kein Widerrufsrecht für Verbraucher).

Auch kann schnell ein abmahnfähiger Verstoß vorliegen, wenn bei Lieferbereitschaft in verschiedene Länder die verschiedenen Auslandsversandkosten nicht korrekt mitgeteilt werden. Andererseits kann bereits die Bekanntgabe von Auslandsversandkosten ein Indiz dafür sein, dass der Händler auch an Kunden des betreffenden Landes liefert und er dann auch verpflichtet ist, der spezifischen Verbraucherschutz-Gesetzgebung des betreffenden Landes nachzukommen.




Es empfiehlt sich daher, durch einen Disclaimer (beispielsweise eine entsprechende Textpassage in den AGB oder in den allgemeinen Kundeninformationen) das Liefergebiet ausdrücklich einzuschränken.

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Allgemeines:


Ulrich Hafenbradl im Shopbetreiber-Blog - Internationaler Warenverkauf - Die Checkliste für Shopbetreiber

Trusted Shops - Internationaler Warenverkauf - Die Checkliste für Shopbetreiber als PDF - nach oben -






Einschränkung des Vertriebsgebiets durch Disclaimer:


KG Berlin v. 20.12.2001:
Deutsches Wettbewerbsrecht ist nicht anwendbar auf eine in deutscher Sprache verfasste, im Internet abrufbare Web-Seite, wenn in einem sog. Disclaimer unmissverständlich und wahrheitsgemäß darauf hingewiesen wird, dass an Kunden in Deutschland nicht geliefert wird.

BGH v. 30.03.2006:
Der Werbende kann das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch einen sog. Disclaimer einschränken, in dem er ankündigt, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern. Um wirksam zu sein, muss ein Disclaimer eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Werbenden auch tatsächlich beachtet werden.

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Versandkosten ins Ausland:


Versandkosten

OLG Hamm v. 28.03.2007:
Die Nichtangabe von Versandkosten für das außereuropäische Ausland auf einer Internetseite ist wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung wettbewerbsrechtlich unzulässig, sofern das Liefergebiet oder der Kundenkreis nicht entsprechend eingeschränkt wird.

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Kein Bezug zum deutschen Markt:


LG Köln v. 20.04.2001:
Werbung auf und außerhalb einer Webseite ohne dot-de-Kennung, die allein in englischer Sprache gehalten ist und keinerlei inhaltlichen Bezug zu Deutschland aufweist, ist nicht auf den deutschen Markt gerichtet und kann daher von einem deutschen Mitbewerber nicht unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten angegriffen werden.

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