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Jubiläumswerbung und Rabattgewährung

Jubiläumswerbung und Rabattgewährung




Gliederung:


-   Allgemeines



Allgemeines:


Stichwörter zum Thema Werbung

Einzelfälle erlaubter und unerlaubter Werbung in der Rechtsprechung

Verschiedene Werbeaussagen

Rabattaktionen - Sonderpreise - Sonderaktionen - Gutscheine - Bonussysteme - Zugaben

OLG Frankfurt am Main v. 30.06.2005:
Wird für den Fall des Kaufs eines Medizinprodukts ein Barrabatt angekündigt und gewährt (hier: 15% Jubiläumsrabatt auf alle digitalen Hörgeräte), ist dies eine produktbezogene Werbeform, die gegen das Zuwendungsverbot des § 7 Abs. 1 HWG verstößt.

OLG Jena v. 02.04.2008:
Wird mit dem Gründungsjahr geworben, so ist dies dann nicht irreführend, wenn das angegebene Gründungsdatum zutreffend ist und seit dem genannten Datum eine ausreichende Kontinuität der Unternehmensführung vorliegt. Umgekehrt ist die Werbeangabe irreführend im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 3 UWG, wenn ein unzutreffendes Gründungsjahr benannt wird und bzw. oder die erforderliche Unternehmenskontinuität nicht besteht.

OLG Jena v. 08.07.2009:
Die Angabe des Gründungsjahres einer Porzellanmanufaktur ist irreführend i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG, wenn sich nicht sicher belegen und aufklären lässt, dass bereit zu diesem Zeitpunkt mit der Herstellung von Porzellan begonnen wurde. Die Beweislast trifft insoweit den Inhaber des Unternehmens, wenn er ein zumindest seit etwa 100 Jahren eingeführtes und bislang bei Jubiläen entsprechend gepflegtes Gründungsdatum erst in den Jahren 2005 und 2006 änderte.

OLG Oldenburg v. 22.04.2010:
Nach der Rechtsprechung ist eine Werbung mit zutreffenden Hinweisen auf einen langzeitigen Bestand und Erfolg des Unternehmens (sog. Alters oder Traditionswerbung) grundsätzlich nicht zu beanstanden. Die Werbung muss allerdings hinsichtlich ihrer zeitlichen Anknüpfungen richtig sein und die - auch im Streitfall hervorgehobene - Unternehmenskontinuität muss tatsächlich während des hervorgehobenen Zeitraums angedauert haben. Diese Anforderungen sind geboten, weil die sog. "Alterswerbung" versteckte Qualitätssignale enthält, die geeignet sind, die Kaufentscheidungen der Verbraucher zugunsten des Werbenden zu beeinflussen.

OLG Oldenburg v. 22.04.2010:
Soweit ein Unternehmen damit wirbt, dass es wegen einer "110jährigen Familientradition" ein "Jahrhundertjubiläum" feiert und aus diesem Anlass Sonderangebote macht, während es sich bei diesem Unternehmen um ein erst vor 18 Jahren neu gegründetes Unternehmen handelt, stellt dies eine wettbewerbswidrige Werbung unter dem Aspekt der Irreführung des Verbrauchers dar. Denn die sog. Alterswerbung enthält versteckte Qualitätssignale, die geeignet sind, die Kaufentscheidung des Verbrauchers zugunsten des Werbenden zu beeinflussen.

OLG Hamm v. 24.01.2012:
Die Bewerbung von Preisvorteilen bei Nagelpflegeprodukten anlässlich des Unternehmensgeburtstages mit dem Hinweis "Happy Birthday - 5 Jahre Nails Depots" ist nicht irreführend i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG, wenn das Geschäft seit mehr als 5 Jahren besteht, und der jetzige Inhaber es vor kurzer Zeit übernommen und mit demselben Warenbestand und denselben Mitarbeitern weitergeführt hat, so dass das Geschäft kontinuierlich fortbestanden hat. Eine Irreführung wird auch nicht dadurch begründet, dass das Geschäft tatsächlich bereits seit etwas länger als 5 Jahre betrieben wird. Insoweit fehlt es jedenfalls an einer für den Unterlassungsanspruch erforderlichen relevanten Täuschung.

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