OLG Hamm v. 24.06.2008:
Bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Güter haben sich alle Beteiligten mit der allgemein üblichen Sorgfalt über Existenz und Umfang urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse zu informieren. Wer als Portalbetreiber durch Veröffentlichung eines Videos im Internet in geschützte Rechtspositionen des Videofilmers eingegriffen hat, ist diesem gegenüber zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Der Autor des Videos kann deshalb vom Portalbetreiber Auskunft an sich über die erzielten Werbeerlöse verlangen.
LG Darmstadt v. 20.04.2009:
Bei Urheberrechtsverletzungen durch sogenannte Filesharing im Internet (Musiktauschbörsen im Internet) ist dem verletzten Rechteinhaber Akteneinsicht gemäß § 406e StPO jedenfalls zu versagen, wenn es sich um eine bagatellartige Rechtsverletzung handelt. Von einer solchen Bagatelle kann jedoch nicht mehr ausgegangen werden, sofern fünf Filmwerke in zeitlich engem Zusammenhang zum Herunterladen vorgehalten wurden. Entsprechendes gilt für das Bereithalten von fünf Musikalben oder beim Anbieten von 50 einzelnen Musikstücken eines oder mehrerer Interpreten.
LG Berlin v. 04.06.2009:
Wer Personen auf Fotos oder in Filmaufnahmen ablichtet, ist für deren - ggf. auch konkludente - Einwilligung beweispflichtig.