Eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers kann in einem Passus, dass durch Absenden der vollständigen Registrierungsdaten ein Angebot zum Vertragsabschluss abgegeben wird, nicht gesehen werden. Es ist im Geschäftsverkehr üblich, dass bei Angabe von Name, Adresse etc. der Kunde ein Angebot oder eine Willenserklärung abgibt. |