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den Beklagten zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen,
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im geschäftlichen Verkehr mit dem Verbraucher im Fernabsatz betreffend Werkzeug und/oder Elektro- und/oder Elektronikartikel Angebote zu veröffentlichen und/oder zu unterhalten und/oder zur Abgabe von Angeboten aufzufordern,
bei denen der Verbraucher nicht vor der Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise informiert wird über den Inhalt der Garantie, einschließlich einer beim Kauf der Ware vom Hersteller angebotenen Garantie, und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers, und ohne gleichzeitig auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers hinzuweisen sowie darauf, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden,
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wie nachstehend wiedergegeben:
[Es folgen im Orginal mehrseitige Abbildungen]
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